Zitat:
Du machst den scheiß beruflich, na dann warum hab ich nicht früher einen gescheiten Anwalt gehabt so ein mist!! Das meine ich ernst denn 4 1/2 Jahre waren ein echt lange kostenintensive zeit verdammt und mit einigen Rückschlägen die sehr sehr teuer waren!!
Aber es muss doch eine Möglichkeit geben ein Fahrzeug mit diesen erheblichen Mängeln zumindest irgendwie umzutauschen oder ähnliches!!
(Zitat von: Roterwassermaxx)
Ich sag ja nicht, dass Dein Anwalt "nichts taugt". Ich behaupte aber, Du hast nur die Hälfte von dem mitbekommen, was er gesagt hat, davon wirklich verstanden hast Du auch nur die Hälfte. Also hast so ungefähr ein Viertel von dem verstanden, was er so erzählt hat. Was auch nicht schlimm ist. Man muss dafür ja auch studieren - ne durchaus lange Zeit.
Davon abgesehen wird Dir Dein Anwalt sicher auch keine Vorlesung im allgemeinen Schuldrecht gehalten haben ;-)
Mach ich auch nicht. Das Ergebnis ist schließlich wichtig.
Um es (ein zweites) Mal zu erklären: klar gibts die Möglichkeit, ein mangelhaftes Fahrzeug, bei dem die Nachbesserung fehlgeschlagen (weil nach dem zweiten Mal erfolglos) zurückzugeben - wenn der Mangel erheblich ist: eben über den Rücktritt. Der Rücktritt bewirkt zwar, dass es den Vertrag danach immer noch gibt, nur dass er eben rückabgewickelt wird. Also der Verkäufer bekommt das Auto wieder, der Käufer seine Kohle. Und das kommt vorliegend durchaus in Betracht.
Ich weiß, dass das Ganze ziemlich abstrakt ist. Dass man dazu nicht nur um eine Ecke denken muss, sondern eben um fünf weitere. Und Du hast zwar irgendwo in gewisser Weise das Richtige gemeint, nur grottenfalsch erklärt...
Bearbeitet von: mb100 am 30.08.2014 um 13:32:51