Du hättest unabhängig von Ihr, sofort zur Polizei fahren müssen! Um so später, um so schlechter für dich, ganz einfach. Ist für mich unverständlich, warum du das nicht gemacht hast.
Wenn Sie abgehauen wäre, hätte sie noch eins wegen Fahrerflucht vor den Latz bekommen.
Hatte das Gleiche mit meinem X5. Eine blöde Alte hat ohne zu schauen nach links gezogen und Ihren Spiegel in meine Beifahrertür gedrückt. SIE IST ABGEHAUEN, HAT ANGEBLICH NICHTS GEMERKT!
Habe mir ihr Kennzeichen gemerkt und bin sofort zur Polizei, die haben meinen Schaden aufgenommen und die Anzeige notiert. Da ich so gehandelt hatte, habe ich den Schaden anstandlos erstattet bekommen, was bei dir wohl nicht mehr der Fall sein wird. Besuch hatte die Dame von den Beamten dann zu Hause ebenfalls noch bekommen...
Ich hoffe du bist nächstes mal schlauer.
PS: Ob du M3 fährst, als Student oder Astronaut, da kräht kein Hahn nach. Hier vielleicht, aber nicht vor Gericht.
Das mit der automatischen Teilschuld bei allem, was vor der B-Säule passiert, is mir neu - und ich halte es auch für Blödsinn. Klar kann man es dann sehen, aber primär stellt sich bei der Schuldermittlung die Frage, wer was falsch gemacht hat und wie es ausgegangen wäre, wenn er richtig gehandelt hätte. Auch spielt ne Rolle, ob er noch hätte handeln können. Ich hab mal nen Unfall mit behandelt, bei dem der Unfallgegner die Vorfahrt missachtet hat und in den vorderen Kotflügel gefahren ist. Es gab keine Schuldteilung; er hat die 100%ige Schuld bekommen.
Klar ist man mit zwischen 20 und 30 % schnell dabei; liegt an der Gefährdungshaftung (autofahren is halt gefährlich).
Zur Polizei: In gewisser Weise hat Jago mit seinem sarkastischen Kommentar, also dass sie "nur" Deko ist, in diesem Fall tatsächlich nicht unrecht. Mit anderen Worten: die Polizei wird Dir Dein Geld nicht besorgen. Darum musst Du Dich kümmern. Entweder indem Du selbst an die Frau / ihre Versicherung schreibst und sie zur Zahlung von nem Haufen Geld - nachgewiesen durch Gutachten bzw. Kostenvoranschlag (damit würd ich mal anfangen) aufforderst. Oder indem das Dein Anwalt erledigt. Was die Polizei in dem Fall macht: sie nimmt den Unfallhergang auf - und kann somit ggf. im zivilrechtlichen Verfahren, wenn es um die Schuldfrage geht, als Zeuge gehört werden bzw. das Protokoll als Beweismittel eingeführt werden. Auch nimmt sie Ermittlungen wegen ner fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung (hier nicht der Fall), ner Unfallflucht (wird vorliegend wahrscheinlich scheitern, wenn die Gute von dem Unfall nix mitbekommen hat), ner Straßenverkehrsgefährdung oder ähnlichem auf.
Die Schadenersatz-Geschichte für Reifen, Felge usw. ist Dein Problem, da mischt sich die Polizei nicht ein. Davon abgesehen wäre es natürlich schon empfehlenswert gewesen, sie anzurufen - nachdem die Gute sich zickig zeigte...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Jo beim nächsten mal einfach reinfahren lassen. Ich weiche auch nicht mehr aus, denn so entstehen erst diese Situationen wo sich der Verursacher dann aus dem Staub macht und man selbst auf den Schaden sitzen bleibt den man durch Ausweichmanöver verursacht hat.