Angenommen man holt sich ein Gebrauchtwagen beim Händler, dann erhält man ja bekanntlicher eine Gewährleistung die i.d.R 12 Monate geht. Es sei denn diese wurde vorher ausdrücklich ausgeschlossen (Export, Verkauf im Kundenauftrag). Darf man dann die Inspektionen selber machen oder erlischt dann die Gewährleistung vom Händler? Denn mein Fahrzeug hat jetzt schon knapp die 130.000 km geknackt und schon 9 Jahre alt. Eine Garantie sowie Kulanzansprüche kann ich wohl vergessen in Zukunft und würde gerne die anstehenden Arbeiten selber erledigen.
I.d.R. ja. Aber da du keinerlei Nachweis hast (fahrzeugbezogene Rechnung) könnte es im Falle eines überzogenen Ölwechsel bei einem Motorschaden schwierig werden, seine Anspruch durchzusetzen. Der Nachweis der Wartung ist bei einem betroffenen Teil,das gewartet werden muss, erforderlich. Zumindest der Ölwechsel sollte in einer Werkstatt erfolgen. Filter kannst du selber einbauen, aber die Teilerechnung aufheben. Nach Ablauf von 6 Monaten innerhalb der vertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist (1 oder 2 Jahre) wird es eh kompliziert, da hier die Beweislast bei dem Käufer also dir liegt, dass das Teil bei Kauf bereits nicht i.O. war. Mit einer guten Garantie kannst du dich da besser absichern.
Die Frage war ja nach der Gewährleistung. Da wird der Händler jede Möglichkeit nutzen um sich drücken zu können. Deshalb würde ich keine Arbeiten selbst machen, welche die "Gewährleistung" beeinträchtigen könnten.. Wartungen fallen nicht in die Gewährleistung (logisch). Beim Ölwechsel würde ich in eine Werkstatt gehen, Angebote einholen...