Letzten Freitag hab ich was erfahren was ich absolut nicht glauben konnte/wollte.
Als ich auf Arbeit war, war mein Kumpel mit meinem Auto bei der Dekra zwecks Eintragung der Motorhaubenverlängerung. Der Prüfer hatte aber ganz andere Sorgen. Er wollte meinem Kumpel weissmachen, das durch die Tieferlegung nun die Mindesthöhe für Nebelscheinwerfer nicht mehr hinhaut. Gemessen wurd das an der Unterkante und die Mindesthöhe sei 25cm. Entweder die Nebler werden ausgebaut oder abgeklebt damit die untere Lichtaustrittskante bei den vorgeschriebenen 25cm liegt, bei mir warens nur 23cm. Deswegen wollte er auch erst gar nix mehr eintragen bis ihn mein Kumpel überreden konnte das es nicht sein Fahrzeug sei usw. blablabla... Naja, er hat die Haube dann doch eingetragen.
Habt Ihr davon schonmal was gehört? Ich hab mal irgendwie sowas gehört von 27cm Mindesthöhe für Seitenposis... aber 25cm für die Nebler, und dann noch gemessen an der Unterkante? Die sollen doch im Fall der Fälle den Nebel unterleuchten. Viele hier im Forum sind doch sicherlich weit drunter.
Fotostory: Update 10.01.05 |-| BMW Team Oberhavel |-| Homepage: www.kyron-dome.de |-| Motto: No "M-Look" Parts!