Zitat:
Hallo,
ich habe mir vor kurzem einen BMW e36 M3 gekauft. Heute wollte ich TÜV machen und habe ihn leider nicht bekommen. Der Grund ist der Abstand zwischen Bremsanlage und Felge. An der Vorderachse ist eine BMW Performance Bremsanlage vom 335 e90 verbaut und Felgen sind Hamann Pegasus drauf, ich weiß die Größe und Einpresstiefe leider nicht auswendig.
Stimmt es, dass ein Mindestabstand von 3 mm zw. Felge und Bremsanlage sein muss? Ich hab leider nur 0,5 mm.
Außerdem brauche ich eine Bescheinigung, dass ich die Performance Bremsanlage fahren darf, woher könnte ich die bekommen? Ich dachte ich darf die Bremsen verbauen, da diese ohnehin besser und ebenfalls original BMW-Teile sind?
Grüße
eesee
(Zitat von: eesee991)
Ja ... also das ist normal dass du dann keinen TÜV kriegst.
Abstand muss mindestens 5mm sein. Allein schon in deinem Interesse sind 0,5mm viel zu wenig ... sobald du da ein wenig Radlagerspiel rein bekommst schleift der Sattel an der Felge ...
BMW wird dir wohl keine Freigabe erteilen, und das Thema "ich denke das". Wenn du im theoretischen Teil bei der Führerschein Ausbildung aufgepasst hast, wüsstest du dass das nicht so ist. Zusätzlich muss die Bremsanlage dann eingetragen werden.