Normalerweise jeder der sich auskennt, denkt in diesem Fall, das dass nicht mal zur Anklage kommen kann.
(Zitat von: JACK DANIELS OLDNR7)
Es kam ja auch nicht zur Anklage. War ja schließlich kein Strafverfahren ;-)
(und somit kams auch nicht zum Freispruch, sondern zur Abweisung der Klage)
... und wenn es im schriftlichen Vorverfahren nicht zu einer Einigung kommt, wird eben das Verfahren eröffnet. Von daher ist der Verlauf nicht verwunderlich.
Davon abgesehen - dreh die Geschichte mal um, stell Dir vor, Du kaufst ein Auto von privat - und der Verkäufer verschweigt Dir nen Motorschaden, von dem er weiß - und versichert Dir, dass alles mit dem Wagen in Ordnung ist. Wie witzig fändest Du dies?
Der Gewährleistungsausschluss usw. unter Privaten ist kein Freifahrtsschein für Lügen und Betrügereien...