Wovon hängt die erlaubte Reifengröße ab? (TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum)
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 23.04.2014 um 06:52:06 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.
Hallo zusammen,
ich fahre ein älteres Coupe (316 von 96 rum). Im Fahrzeugschein steht als Reifengröße für beide Achsen "185/65R15 87H".
Ich meine die Winterreifen auf Stahlfelge wären auch 185er, waren aber nicht beim Auto dabei damals. Meine Sommerreifen dagegen (Alufelge), welche beim Gebrauchtkauf des Autos dabei waren sind jedoch "205/60R15 91H". Diese müssten auch beim ersten TÜV Termin drauf gewesen sein und er ging durch.
Sind die 205er also auch in Ordnung, obwohl im Schein 185er steht? Wovon hängt ab, welche Reifen man drauf machen darf/kann?
Edit: Habe nun einen Blick ins Handbuch geworfen und dort die verschiedenen Größen gefunden, unter anderem die 205er. Denke mal das wäre dann die Antwort auf die Frage.
Bearbeitet von: bmw1420 am 19.04.2014 um 03:05:30
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 23.04.2014 um 06:52:06
Hallo bmw1420,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Wovon hängt die erlaubte Reifengröße ab?"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Eigentlich darfst du nur die Größen montieren, die im Fahrzeugschein eingetragen sind, sonst nix. Hab zwar gehört, dass die Reifengrößen um ein paar % abweichen dürfen, von dem was eingetragen ist, weiß aber nicht in weit das stimmt.
Wenn du andere Radreifenkombinationen fahren möchtest, dann müsstest du sie in den Schein eintragen lassen. Ob eine bestimmte Kombination eingetragen werden kann, entscheidet dann ein Prüfer vom TÜV.
Das Rad darf nirgendwo anstehen, schleifen oder zu weit aus dem Radkasten herausblicken. Dies alles darf auch im eingefedertem Zustand nicht vorkommen, dann wird die Kombination eingetragen.
Eine ABE von den Felgen sollte natürlich auch vorliegen. Bei originalen Felgen vom Fahrzeughersteller braucht man meines Wissens keine Papiere, es reicht auch die Nr. die drauf steht.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
ThogI
22.04.2014 | 07:33:19
das stimmt nicht ganz so...
es gibt etliche Reifengrößen, die heutzutage für ein Auto zulässig sind, aber nicht mehr alle eingetragen sind, weil die neuen EU-Fahrzeugzulassungsbescheinigungen nicht dafür vorgesehen sind. Die verweisen dann auf die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs, wo alles drin stehen sollte, was grundsätzlich erlaubt ist. Andere Größen werden dann durch Abnahme eingetragen
...erst bauen, dann basteln, dann denken...
...schon wiieder vergessen - nochmaaaal...
Zudem dürfen nur Original BMW Alufelgen ohne Eintragung gefahren werden da diese für das Modell getestet worden sind
Alle anderen Fremdhersteller müssen beim TÜV/ Dekra eingetragen werden
Auch das ist nicht wirklich richtig , nur weil es OE räder sind heisst es nicht das man sie nicht eintragen muss !
das ist nur dann der Fall wenn in der EG ABE des autos die grösse schon eingtragen ist , was heute selten der fall ist.
Im BMW URK sind die felgen und reifen drinne bei denen es mit der eintragung kein probleme gibt ...
d.h. ohen grosse umbau aktion