Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 13.04.2014 um 08:10:26 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.
Hey liebes Syndikat, ich hab da mal eine Frage bezüglich den Angeleyes!
Ich hab vor kurzem einen 325i e92 gekauft und wollte jetzt erstmal die Angel Eyes von gelb auf weiß umbauen. Als ich mit einem Händler schrieb ob diese im Straßenverkehr erlaubt sein meinte er, dass es keine weißen gibt die eine STVZO haben. Stimmt das wirklich und wenn ja warum? So viel heller sind die ja auch nicht wirklich.
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 13.04.2014 um 08:10:26
ich habe bei meinem E92 die Coronas tauschen lassen. Es stimmt schon was der Händler sagt, denn die Nachrüstsets haben keine Straßenverkehrszulassung.
Niemand wird aber jemals auf die Idee kommen bei einer HU Ärger zu machen, geschweige denn, dass dies bei einer Polizeikontrolle auffällt. Immerhin haben die neueren BMW's ja alle serienmäßig weiße Coronas. Wie gesagt die haben keine TüV-Genehmigung und sind eigentlich nicht zugelassen. Aber einen wirklichen technischen Grund gibt es dafür nicht. Weder sind die zu stark (es sind Standlichtringe??) noch zu schwach (bis 2009 zugelassene Fahrzeuge brauchen kein Tagfahrlicht). Ähnlich verhält es sich auch bei LED-Kennzeichenbeleuchtung.
Also kaufen, wechseln und sich schöneren Coronas erfreuen. Ich habe beides umrüsten lassen und weder beim TüV noch bei einer Verkehrskontrolle hat das jemanden gejuckt.
Danke für die schnelle Antwort ;) Also gibt es da keine Stilllegung des Fahrzeuges wenn dann doch ne Kontrolle kommt. Nicht das ich dann am Asphaltfieber oder so mein Auto dann 500 km von Daheim weg stehen lassen kann oder solche Geschichten.
Letzte Woche z.B kam ich mit meinem e46 noch in ne Kontrolle in der sie meine Scheinwerfer unter die Lupe nahmen haben letztendlich nichts gefunden trotz fast einer Stunde Kontrolle dabei handelte es sich um keine nachrüst Angel Eyes sondern Komplette Scheinwerfer.
Was könnten die mir den im schlimmsten Fall überhaupt?
Bei einem Unfall wird es jedoch kritischer Da deine Betriebserlaubnis erloschen ist und somit das Fahrzeug garnicht auf der Straße bewegt werden darf Somit hat man immer Teilschuld an einem Unfall Wenn es den auffällt