Dann halte ich mal dagegen:
Zitat:
§ 434
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Ein fehlerhafter Lack fällt m.M.n. nicht unter die Sachmängelhaftung, das hättest du beim Kauf sehen müssen. Rein hypothetisch, wer sagt denn, dass du den Lack durch das polieren nicht kaputt gemacht hast?
Ich würde mich auf den 50:50 Deal einlassen.
Bearbeitet von: phil_e36 am 12.03.2014 um 22:24:18