Zitat:
Mal abgesehen von den Reflektoren, haben die Rückleuchten weder eine ABE, noch sonst irgendwelche Gutachten, geschweige denn ein E-Prüfzeichen. Damit wären die Rückleuchten im Bereich der StVZO nicht erlaubt, ergo kein TÜV, erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und im Falle einer Polizeikontrolle gibt es auch eine saftige Strafe. Die Leuchten provozieren ja geradezu eine Polizeikontrolle :) ... Das wäre es mir nicht Wert und gut aussehen tun die Teile auch nicht wirklich.
Grüße
(Zitat von: Mafia 1988)
ausserdem kann dir bei einem auffahrunfall die schuld gegeben werden obwohl dir einer reingefahren ist falls das mit den nicht zugelassenen rückleuchten dann auffällt
und deine versicherung wird dann auch nicht zahlen.
grabe dir nicht selber ein loch nur wegen nen bisl optik am auto
schau nach welche mit ABE bzw E-prüfzeichen
oder du kaufst die und musst eine einzelabnahme beim TÜV durchführen lassen
aber ich glaube nicht das der preis dafür in irgend einem verhältnis steht