ich wäre für einen Fachmännischen rat sehr dankbar! Ich fahre auf meinem E92 Rial Salerno R17/45/225 8,0 ET30 im Winter. Vor einiger Zeit war aber eine Felge defekt und musste getauscht werden. Jetzt ist mir aber erst aufgefallen das die eine Felge wo getauscht wurde ET20 ist, steht also weiter raus.
Als ich dann bei meinem Reifenhändler war der die Felge getauscht hat meinte er es war ein versehen und die Felge in ET30 wird nicht mehr produziert. Daher wahrscheinlich die ET20. Er würde Sie mir aber wieder zurücknehmen. Alternativ hat er mir vorgeschlagen um keinen Satz Felgen kaufen zu müssen und die anderen e ET30 10mm Spurplatten zu machen!
Meine Frage: Ist das zulässig? Krieg ich das eingetragen? Ich will das nicht nur am TÜV vorbeischmuggeln sondern es soll auch alles Hand und Fuss haben! Oder muss ich mich auf einen neuen Satz Felgen einstellen?
Also ohne das ich ein Sachverständiger bin reicht mir ein Blick ins Teilegutachten um vorsichtig NEIN zu sagen.
Das TÜV-Teilegutzachten meiner FK bzw. H&R Distanzscheiben geht ganz klar von einer mindestens ACHSWEISEN Montage aus. Eine Montage von nur einer Scheibe um damit die ET von nur einer Felge auszugleichen ist gem. Gutachten nicht abgedeckt.
Auch halte ich es nicht für sinnvoll, mag zwar nicht extrem ins Gewicht fallen aber Du hättest unterschiedliche ungefederte Massen links und rechts ... was gelinde gesagt KACKE ist.
Also entweder Du suchst im Netz nach einer Einzelfelge in ET30 oder Du kaufst für hinten einen Satz in ET29 ...
Alles klar, danke für die Antwort! Ich habe auch schon die Idee in erwägung gezogen noch eine ET20 zu kaufen und die dann beide hinten zu montieren. Das mit den Distanzscheiben war mir fast klar, ich will auch kein flickwerk an meinem Auto, es soll schon alles ordentlich und auch rechtens erlaubt sein.
Hab natürlich schon im eBay geschaut nach einer ET30 aber ohne Erfolg. Ich fahre morgen früh zum TÜV und kläre das mal ab mit den 2 x ET 20 an der HA und 2 x ET30 an der VA.
Wenn er dir die Felge absichtlich mit einer anderen ET verkauft hat ohne etwas zu sagen, dann biete ihm aus Kulanz an dass er die ET30 kostenlos oder gegen einen geringen Aufpreis tauscht.
Falls er nicht will sag ihm das du das Fahrzeug, abstellst und er von deinem Anwalt hört.
Denn in dem Fall kannst du ihn haftbar machen, mal davon abgesehen dass es überhaupt nicht zulässig ist auf einer Achse 2 verschiedene ET's zu fahren. Der Meister wird sich bedanken.
Du kannst dich auch im Vorfeld schlau machen indem du dir eine Rechtsberatung einholst.
Wichtig ist aber er muß es wissentlich gemacht haben, wenn es die Felge nicht mehr gibt kann er nicht einfach was anderes dranschrauben ohne dir das zu sagen.
Allerdings gibt es da sicherlich bestimmte Fristen.