Hallo Ich habe mir Recaro Speed Sitze zugelegt und eine ABE dazu gefunden. In der steht folgendes:
A nicht für Fahrzeuge mit Seitenairbag und/oder Sitzplatzbelegungserkennung im Originalsitz
So, es kann ja wohl nicht sein, dass ich die Sitze nicht in mein Auto einbauen kann oder ? Ich könnte doch einfach einen von diesen Airbagüberbrückern da rein machen und dann geht der immer auf egal ob jemand da sitzt oder nicht. Liege ich da falsch ?
Außerdem steht da:
Wird im Zusammenhang mit dem Einbau des Einzelsitzes ein im Seriensitz integrierter Seitenairbag stillgelegt und ausgebaut, so ist eine Abnahme nach § 22 Abs. 1 Satz 3 StVZO erforderlich. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO für den Einzelsitz bestehen keine technischen Bedenken. Die mit dem Einzelsitz ausgerüsteten Fahrzeuge dürfen in Bezug auf die oben genannte Prüfgrundlage nicht von der Serie abweichen.
Dann müsste ich sie doch eigentlich überhaupt nciht eintragen, da ich ja keinen Seiten bzw Sitzairbag hab oder ?
Bei den Konsolen die ich bestellen möchte liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei. Was bedeutet das ?
Danke für jeden mögliche Hilfe :) Gruß Kevin
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
schau in die ABE. Da steht drin, ob eine Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere nötig sind. Das Nichtvorhandensein des Seitenairbags ist jedenfalls kein Kriterium für oder gegen eine Vorführung...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
ja aber was heißt das bei dem ersten Auszug der ABE den ich zitiert hab von wegen Airbag/Sitzbelegungsmatte ? Kann ich das so machen mit dem Überbrücken ?
"Absätze verschönern nicht nur das Schriftbild..."
Bei Sitzkonsolen würd ich aufpassen ob dein Sitz dann noch ins Auto passt. Bau mal einen aus und schau wie versetzt die Konsole zur mitte vom Sitz ist. Ich hab meine selber gebaut.