Autokauf von Privat (BMW-Talk Forum)
Hallo BMW Freunde!
Eigentlich hätte ich euch gerne im August 2013 mein neues Auto in einer Fotostory präsentiert. Allerdings entwickelte sich die Erfüllung eines Traums, zu einem Horrortrip. Nun möchte ich euch mal meine Geschichte erzählen.
Es begann mit einem Inserat im Internet. Angeboten wurde ein 99er Z3 Coupe 2,8l in schwarz, mit einer Laufleistung von 125tkm für 11890€. Ich war sofort verliebt, was mich wohl ziemlich blind gemacht hat, aber dazu später mehr.
Als erstes musste ich mal mit meiner Bank reden, ob ein Auto in dieser Preisklasse, für mich überhaupt in Frage kommen würde. Einer Finanzierung stand nichts im Wege und so setzte ich mich mit dem Verkäufer in Verbindung.
Beim Verkäufer handelt es sich um einen 68jährigen Rentner aus Münster. Am Telefon erzählte er mir, dass das Fahrzeug laut Brief nicht mehr aus 1. Hand stammen würde, da er es vor kurzem wieder angemeldet hätte. Ich fand es nicht weiter tragisch und so vereinbarten wir einen Besichtigungstermin.
Am 05.08.2013 war es dann so weit. Oh man, was war ich aufgeregt. Da stand er nun in Münster, ein Traum in schwarz mit schönen M-Felgen. Felgen eingetragen und frisch, ohne Mängel die Hauptuntersuchung bestanden. Zeit für die Probefahrt. Was für ein Gefühl, beim Blick in die Außenspiegel sind die beiden Kotflügel nicht zu übersehen. Ich war total begeistert. Das sollte er werden, mein Traumwagen.
Wir einigten uns auf den Kaufpreis von 10950€ und ich unterschrieb den Kaufvertrag und zahlte 50€ an.
Die Bank hatte nicht lange genug geöffnet und so musste ich bis zum nächsten Tag warten. Das war vielleicht eine schlaflose Nacht.
Am 06.08.2013 ging es morgens direkt zur Bank und anschließend nach Münster, um das Auto abzuholen. Die Rückfahrt war traumhaft. Ich war der glücklichste Mensch auf Erden. Ich bin direkt von Münster zu Freunden in die Werkstatt gefahren, um meinen Traumwagen zu präsentieren. Hier entwickelte sich der Traum dann zum Alptraum.
Der erste Eindruck war positiv. Sehr gepflegt, innen wie außen. Dann verdunkelten sich die Minen, nachdem die Zündung eingeschaltet wurde. Der Manipulationspunkt im Tacho leuchtet. Weiter viel auf, dass die Leuchten für Airbag, ABS und ASC ohne Funktion waren.
Ich rief den Verkäufer an, der sich dass nicht erklären konnte. Er hätte aber auch keine Zeit und um das Auto evtl. zurückzunehmen, bräuchte er ja schon was handfestes, da er selbst keine Ahnung von Autos hat.
Zu diesem Zeitpunkt glaubte ich noch nicht an Betrug. Wie vereinbart meldete ich den Z3 am nächsten Tag auf meinen Namen an. Anschließend ging es wieder in die Werkstatt um genaueres rauszufinden.
Tja, wie soll ich es sagen, ein Unglück kommt selten allein.
Es wurde festgestellt, dass der Z3 ein Import aus Italien ist. Eine Fehlerdiagnose ergab, dass das Hydroaggregat für ASC+T defekt ist. Fehler für Airbag ist die Sensormatte für Beifahrersitzerkennung.
So langsam ahnte ich, was hier gespielt wurde. Am 12.06.2013 hatte der Z3 noch ohne Mängel die Hauptuntersuchung bestanden.
Ich fuhr bei mir zu Hause zur Dekra, um eine erneute Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Solche Mängel müssen doch bei einer Hauptuntersuchung auffallen???
Und tatsächlich, aber dass sollte noch nicht alles gewesen.
-Abblendlicht links und rechts Einstellung zu hoch
-Spurstangenkopf links innen ausgeschlagen
-Systemleuchte Airbag ohne Funktion
-Systemleuchte Traktionskontrolle ohne Funktion
-Systemleuchte automatischer Blockierverhinderer ohne Funktion
-automatischer Blockierverhinderer ohne Funktion
-Räder 1. und 2. Achse unzulässig
Moment mal, wie Räder unzulässig? Alles eingetragen! Hier die Papiere. Ähm...nö! Die Felgen auf dem Auto passen nicht zum Gutachten. Bekommst du so auch nie eingetragen! Die Felgen vorne sind Nachbauten ohne KBA Nummer und die hinten gehören auf ein Z3M Coupe.
Der Verkäufer war für mich nicht mehr zu erreichen und so wendete ich mich an einen Anwalt. Ich fasse mal kurz die Mängel zusammen, weswegen ich das Auto zurückgeben möchte:
-Import aus Italien
-ABS/ASC ohne Funktion
-Airbag ohne Funkton
-Felgen nicht zulässig
-Manipulationspunkt
Da ich das Fahrzeug von Privat unter Ausschluss jeglicher Garantie oder Gewährleistung gekauft habe, bin ich ziemlich aufgeschmissen. Seit August 2013 bin ich am Kämpfen. Am 09.01.2014 war die erste Anhörung vor Gericht. Der Verkäufer stellt sich unwissend.
Keine Ahnung, wie lange der Kampf noch dauern wird. Das Fahrzeug muss der Verkäufer erst zurücknehmen, wenn ich ihm die arglistige Täuschung beweisen kann. Eine Einigung gab es vor Gericht nicht und so wurde vom Richter ein Gutachter beauftragt.
Das ist der bisherige Stand der Dinge. Ich werde euch natürlich auf dem Laufenden halten. Seit August 2013 zahle ich für ein Auto, welches ich nicht fahren darf, da es nicht verkehrssicher ist. Meine Nerven liegen echt blank und ich habe keine Ahnung, wie das alles weiter geht. Fest steht für mich, dass ich in dieser Preisklasse, nie wieder ein Auto von Privat kaufen werde.
Gruß
Daniel
Hallo DanielSchulna,
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Gruß
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Mein absolutes Beileid! ... auch wenn ich ehrlich gesagt leider nicht nachvollziehen kann wie man solche Dinge nicht bei einer Probefahrt aufdecken konnte. Dass die Airbaglampe bei Zündung an immer erstmal leuchten muss, weiß man doch eigentlich.
Ich drücke dir wirklich absolut beide Daumen dass das ein gutes Ende nehmen wird; Den Umständen entsprechend.
Auch mein Beileid, aber ich kann ehrlichgesagt nicht glauben, dass ein 68 Jähriger mit solchen Manipulationen was am Hut hat. Es kann auch gut sein, dass der TÜV wirklich gepennt hat und der Manipulationspunkt schon beim Kauf vom Rentner vorhanden war --> da Importfahrzeug!! und er vielleicht davon nichts wusste. (Du hast es ja auch spät erkannt und bis vor kurzem wusste ich nicht mal, dass es so etwas gibt).
Wird wahrscheinlich wirklich schwer, was zu beweisen.
Zmee
23.01.2014 | 18:30:57
Echt miese Geschichte und ich verstehe Deine Enttäuschung voll und ganz!
Aber sorry, das sind alles Mängel die einem halbwegs Sachkundigen auffallen hätten müssen.
Mit einer FIN-Abfrage hättest Du z.B. das Länder-/Sprachpaket Italien erkennen können.
War kein Checkheft dabei oder war's gefälscht?
War es das 1. Z3 Coupe das Du gefahren bist?
Man sollte auch nie, wirklich gar nie, einen Wagen unter "Emotionseinflüßen" kaufen.
Lieber noch 'ne Nacht drüber schlafen.
Das sind, bei aller Affinität zur Technik, nur Metallkisten von der Stange, die einem im schlimmsten Fall 'ne Menge Geld kosten können.
Ohne den nötigen Sachverstand, den auch nicht jeder haben kann (es gibt auch noch andere Sachen im Leben), immer kundige Unterstützung mitnehmen.
Zumindest die paar € in die Hand nehmen und das Gerät beim TÜV, Dekra etc. anschauen lassen, bevor man was unterschreibt.
Sorry für die Klugscheisserei, die hilft Dir jetzt nicht mehr weiter, aber vielleicht bewahrt das Andere vor dem selben Fehler.
Viel Glück auf alle Fälle für den weiteren Prozessverlauf.
--Sperrdiff statt Tagfahrlicht--
Da wird einer am Tacho gespielt haben.
Hast du den mal überprüft/überprüfen lassen?
Ist der Kilometerstand ausgelesen wurden.
Hier würde dann eine zugesicherte Eigenschaft falsch sein.
Immerhin ist es aber auch ein Beweis für alle, die meinen das jede Kleinigkeit durch einen Anwalt gebogen wird und alles kein Problem wäre. Auch beim Privatkauf.
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Tipp:
- Welche Eigenschaften hatte der Wagen laut Anzeige im Internet?
- Wann wurde diese Anzeige eingestellt?
- Die angebliche TÜV-Untersuchung überprüfen. Wann wurde die von wem durchgeführt? War sie gefälscht? Und wer war zu dem Zeitpunkt Besitzer des Wagens?
- Wie lange war der Wagen in der Hand des Rentners?
- Verkaufte oder verkauft dieser Rentner noch andere Autos?
Die Antworten auf diese Fragen könnten Hinweise auf gewerbsmäßigen Handel und Betrug sein.
Hinweis: Bei gewerbsmäßigen Händlern ist kein Privatverkauf ohne alle Garantien möglich!
Grüße
ChrisH
Bearbeitet von: ChrisH am 23.01.2014 um 19:45:00
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997