Ich wurde in Deutschland mit einem Geschäftswagen auf der Autobahn - in einer 80-er Zone - mit 113 km/h (netto) geblitzt. Die entsprechende Dienststelle in Deutschland hat meine Firma angeschrieben und um Auskunft gebeten, wer den Wagen zu Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung gefahren hat. Ich habe alle Angaben wahrheits gemäss ausgefüllt und nach Deutschland zurück gesandt. Kneifen geht gar nicht, Gründe liegen auf der Hand wenn man oft in Deutschland unterwegs ist (muss nicht erläutert werden)
Frage: Kennt sich jemand aus, werden die Schweizer Behörden informiert? Ich frage das, weil in der Schweiz "Die Strafbehörde des Begehungsortes entscheidet über die Strafe" aber "Die Administrativbehörde des Wohnsitzkantons entscheidet über die Administrativmassnahme, ...." (Zitat von der Homepage Strassenverkehrsamt St. Gallen)
Wäre froh um einen Hinweis von jemandem der sicht auskennt. Danke zum Voraus.
Ich denke Du bekommst von der entsprechenden Bußgeldstelle in Deutschland einen Bußgeldbescheid, bezahlst den und gut ist. Bei 33km/h Überschreitung in Deutschland gäbe es halt 3 Punkte.. Du wirst in Zukunft also ein Punktekonto in Deutschland haben. Ab 18 Punkte (altes System) ist der Schein weg ;)
Übrigens.. wärst Du nun mit 41km/h zu schnell geblitzt worden, würdest Du in Deutschland ein Fahrverbot bekommen. Du dürftest dann 1 Monat in Deutschland nicht fahren. Witzigerweise.. nur in Deutschland.. auf die Schweiz oder jegliches anderes Land hätte es keine Auswirkung.
Die Schweizer Behörden werden nur informiert, weil sie zur Ermittlung und Vollstreckung benötigt werden. Eine eigene Strafe ordnen sie nicht an. Du wirst einzig und allein nach deutschem Recht "bestraft".
Das ist zumindest mein letzter Kenntnisstand und wenn Du einfach bisschen googlest, dann wird sich das bestätigen.
Grüße
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Soweit ich weis gibt es für nicht in Deutschland ansässige Personen mit einer nicht-deutschen Fahrerlaubnis keine Punkte sondern eine erhöhte Geldstrafe/-buße.
Ein Fahrverbot in Deutschland wird jedoch verhängt. Dazu muss die nicht-deutsche Fahrerlaubnis den deutschen Behörden vorgelegt werden um das Fahrverbot zu vermerken.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.