Rückgabe Werkstattersatzwagen während Urlaub (Geplaudere Forum)
udab
01.10.2013 | 18:14:33
Hallo zusammen,
Folgendes Problem: ich hatte einen unverschuldeten Unfall (nur Sachschaden) und fahre seit Montag, 23.9.13 mit einem Ersatzwagen, weil mein Fahrzeug noch in der Reperatur ist. Der Ersatzwagen wird während der reperaturzeit von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Nun teilte mir mein Serviceleiter bei BMW heute mit, dass mein Fahrzeug voraussichtlich am Ende der Woche fertig repariert sei.
Ich wollte aber ab Donnerstag vormittag über das verlängerte Wochenende in Urlaub fahren und erst am Sonntag wieder heim kommen. Somit könnte ich das Fahrzeug erst wieder am Montag gegen meins tauschen. Der Serviceleiter sagte zudem, dass dies kein Problem sei und mir keine Kosten deshalb anfallen. Wie sieht das ganze rechtlich aus? Ist das Kulanz seitens BMW? Oder gibt es eine gesetzliche Mindestanspruchszeit für einem Ersatzwagen? Die gegnerische Versicherung wird doch schließlich nur die Kosten übernehmen, die während der Repetaturzeit angefallen sind... Ich kenne mich leider in dem Gebiet kein bischen aus, da das mein erster Unfall war.
Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten.
MfG Udo
Hallo udab,
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Gruß
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Dann ist deiner eben erst am Montag fertig, woher soll die Versicherung das wissen?
Viel Spaß im Urlaub; -)
Naja, so leicht ist es dan doch nicht^^
Eigentlich solltest du ein gutachten haben? Und in diesem steht eigentlich genau angegeben wie lange du den Anspruch auf einen Leihwagen hast.
Zumindest war das bei mir immer so... Ich glaube kaum das die Werkstatt der Versicherung vorschreibt, wie lange sie den Leihwagen zu zahlen hat...
MfG
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
udab
01.10.2013 | 19:22:36
Danke euch beiden! In meinem Gutachten steht leider nicht, wie lange ich Anspruch auf einen Leihwagen hab. Da steht nur, dass die reperatur ca 3-4 Werktage dauert...
Wenn die Werkstatt mit sich reden lässt dann kann es sein das sie für dein schätzchen keine zeit haben ihn fertigzustellen ;)
Somit wäre wie schon oben erwähnt, dein fahrzeug erst am Montag fertig ;)
So´n 3 er im Bett is schon Geil.. aber mein 3 er Is Geiler ! :P
Es mag sein, dass die Reparaturzeit 3-4 Tage dauert, aber viele Werkstätten können auch nicht sofort anfangen.
Somit ist auch den (meisten) Versicherungen durchaus klar, dass der Leihwagen ggf. auch mal 5 oder 6 Tage bezahlt werden muss.
Du hast ja den Anspruch das Fzg bspw. bei BMW reparieren zu lassen, wenn die erst nach einer Woche die Möglichkeit haben, dran zu gehen, ist das so und du bekommst den Leihwagen.
Du hast die freie Werkstattwahl und bist nicht gezwungen in die Werkstatt zu fahren, wo es am schnellsten geht.
Von daher wie geschrieben: Schönen Urlaub ;)
Fotos von BMW Treff Ruhrgebiet (monatlich):
http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=29148
Facebook
https://www.facebook.com/BMWTreffRuhrgebiet
Du hast solange Anspruch wie dein Auto in der Werkstatt ist.
Wenn sie dir sagen kein Problem, dann mach dir keinen Kopf.
udab
03.10.2013 | 06:32:28
Also das Thema hat sich erledigt. Ich hab gestern den Leihwagen wieder gegen meinen getauscht :)