Zitat:
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Damit beauftragen Sie bereits jetzt eine Reparatur bis zu dem von Ihnen freigegebenen Betrag.
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(Zitat von: potzee)
damit wirst du zum auftraggeber! ...und bist derjenige, der die forderung bezahlt.
das möchte doch bitte der hersteller entscheiden!
im grunde solltest du mit der abwicklung eigentlich nix am hut haben, entweder regelt das dein händler mit dir im sinne der garantie oder dein händler mit dem hersteller im sinne der gewähleistung.
(falls der hersteller überhaupt schon was von dem fall weis und dein händler evtl. ein zweites standbein mit einer werkstatt aufgezogen hat, aber dass wäre wirklich böse gedacht)