Die Halterhaftung gilt nur im ruhenden Verkehr. Also bei Parkverstößen.
Wenn die wirklich Interesse dran haben den Fahrer zu erwischen kümmern die sich schon gut darum. Ich hatte mal Besuch von einem Polizisten, der einen Gesichtsvergleich bei mir daheim vornahm. Hab auch schon von Aktionen gehört, wo sich die Polizei in der Nachbarschaft umgehört hat. Gerade das kann ziemlich blöd kommen, wenn man auf dem Land wohnt.
***Klingonen-Kreuzer Kapitän***
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