Auto gekauft - inklusive Supergau (Geplaudere Forum)
So, jetzt brauch ich (schon wieder) euren Rat:
Bis jetzt bin ich (fast nur) Opel gefahren. Mein Vectra hatte nen Motorschaden bei 190tkm. Da ein Festival vor der Tür stand und ein Motortausch sich nicht gelohnt hätte, habe ich mich nach nem neuen Vectra umgeschaut. Und gefunden. Also Samstags bin ich mit nem Bekannten, der bis jetzt nur Opel gefahren ist und auch wirklich Ahnung vom Vectra B hat zum Händler gefahren. Auto angeschaut, Mängelliste erstellt:
- Lack Fahrerseitig hat Kratzer
- Parkrempler Stoßstange vorne, Beifahrerseite
- Bremsen vorne an der Verschleißgrenze
- leichter Rost an den Radläufen hinten
- Frontscheinwerfer undicht
- Zündkabel beschädigt (Marderschaden)
Am darauffolgenden Samstag bin ich dann mit dem Zug wieder zum Händler gefahren. Dort den Kaufvertrag unterzeichnet. Hat soweit alles gestimmt, lt. Kaufvertrag und Inserat auf mobile.de sogar noch TÜV bis 06/14. Und grademal 115tkm. Aufgrund des Alters (Bj. 1998) ohne Garantie, aber mit Gewährleistung.
Den Vertrag gegengezeichnet hat ein Mitarbeiter. Der Chef war nicht da, und der hatte auch noch den Fahrzeugbrief bei sich zuhause. Vom Kaufvertrag gab es nur ein Exemplar, und da es nach Ladenschluss war, konnte/wollte der Mitarbeiter keine Kopie anfertigen, weil der Chef schon weg war (gibt wohl nur einen Schlüssel?). Meine Kopie vom KV schickt man mir per Einschreiben.
Ok, da hatte ich ein leicht mulmiges Gefühl. Ohne Papiere kann man ja kein Auto zulassen.
-
Am darauffolgenden Dienstag kan ein Einschreiben bei mir an. Enthalten waren die Papiere - Kfz-Brief und -Schein. Mehr nicht. Kein Kaufvertrag, kein TÜV-Bericht.
Mittwochs ging ich dann zur Zulassungsstelle, um den Wagen zuzulassen. Siehe da, seit MÄRZ ist der TÜV abgelaufen, seit Mitte Mai die Karre stillgelegt. Meine Fresse, was war ich angepisst. Dann erstmal zum TÜV, ne HU und AU machen. AU wurde dann doch nicht gemacht, weil der Kraftstofffilter hinüber ist und auslief.
Unterm Strich kam dabei heraus:
128 - Bremsscheibe 2.Achse links und rechts Tragbild Mangelhaft (EM)
121 - Bremsleitung hinten Korrosionsgeschwächt (EM)
121 - Bremsleitung mitte Korrosionsgeschwächt (EM)
210 - Spurstangenkopf links ausgeschlagen (EM)
129 - Bremsbelag Anbaulage Bremsverschleißanzeige 1.Achse (Sensorhalterungen kaputt) (EM)
404 - Standlicht links ohne Funktion (GM)
410 - Kennzeichenbeleuchtung links einseitig ohne Funktion (GM)
401 - Abblendlichtscheinwerfer rechts Befestigung Mangelhaft (EM)
303 - Scheibenwischerblatt vorne links beschädigt (GM)
402 - Manuelle Leuchtweiteneinstellung links Funktion mangelhaft (EM)
413 - Fahrtrichtungsanzeiger vorn links und rechts Farbbeschichtung der Lichtquelle abgelöst (EM)
413 - Fahrtrichtungsanzeiger hinten links und rechts Farbbeschichtung der Lichtquelle abgelöst (EM)
433 - Batterie Polabdeckung fehlt (GM)
601 - Bodengruppe vorn durchgerostet (EM)
601 - Bodengruppe mitte durchgerostet (EM)
601 - Bodengruppe hinten durchgerostet (EM)
601 - Längstrager vorn links Korrosionsgeschwächt (EM)
601 - Längstrager mitte links Korrosionsgeschwächt (EM)
601 - Längstrager vorn rechts Korrosionsgeschwächt (EM)
601 - Längstrager mitte rechts Korrosionsgeschwächt (EM)
616 - Führerhaus Korrosion im Radhaus 2. Achse links und rechts (EM)
601 - Schweller links hinten durchgerostet (EM)
601 - Schweller rechts hinten durchgerostet (EM)
617 - Gefährdendes Fahrzeugbauteil - Anbauteil Zierleiste Tür hinten links steht ab (EM)
812 - Sichtprüfung Kontrollleuchte Motordiagnos nicht in Ordnung (EM)
- NEUE SEITE! -
840 - Kraftstofffilter hinten undicht (EM)
Gratis dazu musste ich ne Benachrichtigung gemäß Anlage VIII Ziff. 3.1.4.4 StVZO unterschreiben (Fahrzeug darf nicht merh im Rahmen der StVZO bewegt werden etc)
Die Reparaturkosten liegen bei knapp 6500€, also dem 6-Fachen des Kaufpreises. Reparieren ist also nicht.
Was mein Problem an der Sache ist:
Ich hab trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung noch immer keinen Kaufvertrag bekommen.
Und ohne Kaufvertrag kann mein Anwalt nichts machen.
Von daher möchte ich euch fragen, ob ihr ne Möglichkeit seht, wie ich an den Kaufvertrag doch noch rankommen kann?
Verzweifelte Grüße,
Christoph
I survived the 2012 apocalypse and all i got was this lousy Signature!
Hallo U-Bahn,
schau mal hier
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Gruß
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Polizei verständigen.
Hingehen, ausrasten, verklagen.
Bearbeitet von: Shayer am 03.07.2013 um 02:44:12
Shayer
Nach, dann fahre ich nachher mal zur Rennleitung.
Das mit dem Ausrasten lass ich mal lieber.
Verklagen? Ich hab wie gesagt keinen KV. Somit steht es Aussage gegen Aussage. Und ich hab keine Rechtsschutzversicherung.
I survived the 2012 apocalypse and all i got was this lousy Signature!
Aber du hast einen KV unterschrieben?
Rechtlich gesehen musst du eine Kopie bekommen. Ohne wär ich gar nicht abgezogen. Wie man jetzt im Nachhinein da dran kommt kann ich dir nicht sagen. Ich würde ihm schonmal was vom Anwalt schicken lassen. Parallel zur Rennleitung und eine Anzeige starten wegen Betrug.
Viel mehr kannst du aktuell wohl nicht machen. Wobei ich ehrlich gesagt direkt mit all meiner schlechten Laune da hin fahren würde um den Kaufvertrag einzufordern.
Du bist aber durchaus in einer schlechten Lage. Wenn der Verkäufer sich jetzt geschickt anstellt hast du ziemlich Pech gehabt. Daher würde ich alles versuchen um an den KV zu kommen.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
mb100
03.07.2013 | 08:20:42
Zitat:
Rechtlich gesehen musst du eine Kopie bekommen.
(Zitat von: B3AM3R)
Wo steht das?
Was das andere angeht: Klar: ich würd auch den schriftlichen Kaufvertrag sehen wollen, wenn ich Dein Anwalt wär. Allerdings kann man ein Auto auch ohne schriftlichen Kaufvertrag verkaufen. Dann wird halt nun die Beweisführung für den Kauf, Kaufpreis usw. deutlich schwerer. Das ist schon richtig. Aber: Du hast (hoffentlich noch?) den Briefumschlag. Du hast (hoffentlich noch?) die Ausdrucke von Mobile.de. Und Du hast (hoffentlich?) nen Nachweis, dass Du den Kaufpreis überwiesen bzw. abgehoben hast. Und Du hast besagten Freund als Zeugen.
Somit lässt sich der Kauf an sich eigentlich schon mal ganz gut nachweisen. Hat Dein Anwalt schon mal die Gegenseite aufgefordert, den Vertrag zuzusenden?
Zur Gewährleistung sei zu sagen: alle Abweichungen vom Gesetz müssen vereinbart werden. Also auch der Gewährleistungsausschluss beim Verkauf unter Privatleuten und die Verkürzung auf ein Jahr beim Verbrauchsgüterkauf. Rückt der Verkäufer den Kaufvertrag nicht raus, kann er weder noch nachweisen. Also wird er irgendwann - aus Beweisgründen. Was natürlich sein kann: der Händler hat Dir schon im Vorfeld was mit dem Vertrag untergejubelt, was schlecht für Dich ist (z.B. nen Verkauf von Privat an Privat konstruiert, weitere Mängel aufgeführt, ...) - und das könnte sich zur Bombe entwickeln. Deswegen ist Dein Anwalt vorsichtig.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Also wir reden hier über einen 15 Jahre alten Opel, bei dessen Besichtigung schon div. Mängel festgestellt wurden und den Du bei einem Händler für 1.000 € gekauft hast.
Was Dich da geritten hat, die Kiste mit den bekannten Mängeln überhaupt zu kaufen, kann ich pers. nicht nachvollziehen. Dazu noch das Vorgehen mit den fehlenden Unterlagen hätte mich mal sowas von einem Kauf abgehalten. Daszu der Preis von 1.000 € bei einem Händler, der damit noch Gewinn macht.
Aber mein nichtjuristischer aber vielleicht realistischer Rat: Verkauf die brauchbaren Teile des Wagens einzeln bei Ebay usw., Kauf Dir ein Auto in besseren Zustand (am besten schon gar keinen Opel) und schreib den Rest als Lehrgeld ab. Sich wegen 1.000 €, in Verbindung mit der Sachlage in Bezug auf die fehlenden Unterlagen, jahrelang bei Gericht zu streiten halte ich nicht sinnvoll.
Kannst Ihm vielleicht noch ohne Einschaltung eines RA auffordern, seinen Pflichten nachzukommen, alternativ vielleicht noch Rückabwicklung, bisschen Trommeln von wegen Klage usw., aber wenn nix kommt, nicht weiter vertiefen.
An den TE:
Sorry, so blöd kann man doch gar nicht sein. Da hast du dich mal komplett abledern lassen.
Noch nie gehört, dass einer auf so ne Nummer reinfällt! Sorry
Und warum wendest du dich hier an ein BMW Forum wenn du nen Opel gekauft hast?
Bearbeitet von: Andi G. am 03.07.2013 um 09:28:12
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Tipp:
Geschieht dir ganz recht...
1. Wieso kauft man sich einen Opel? Und schreibt dann auch noch in ein BMW-Forum?
2. Kohle aufn Tisch OHNE Papiere, OHNE Kaufvertrag, OHNE TÜV Bericht...ich lach mich kaputt :D
3. Die Mängel die du aufgezählt hast, sieht ein Blinder mit Krückstock
4. Dein Vectra B-Spezi den du dabei hattest, scheint ein totaler Lappen zu sein (der Depp und sein Gehilfte waren da wohl unterwegs)
Hau die Kiste weg, verbuche es als Lehrgeld. Mussten wir alle schon...ich hoffe du hast was gelernt.
Verkauf deine Festival-Karten und hol dir dafür ein schönes schnittiges Paar Rollschuhe (Quittung an der Kasse nicht vergessen)
Bearbeitet von: og.loc am 03.07.2013 um 09:41:05
Zitat:
Geschieht dir ganz recht...
1. Wieso kauft man sich einen Opel? Und schreibt dann auch noch in ein BMW-Forum?
Weil ich an sich relativ zufrieden mit Opel war. Und der nächste n BMW. Im übrigen sind die diversen Opel-Foren keine Hilfe.
Zitat:
2. Kohle aufn Tisch OHNE Papiere, OHNE Kaufvertrag, OHNE TÜV Bericht
Nach 6 Stunden hinfahrt war mir das ganze scheißegal. Und es gab einen Kaufvertrag...
Zitat:
3. Die Mängel die du aufgezählt hast, sieht ein Blinder mit Krückstock
Wenn der blinde mit Krückstock ne mobile Hebebühne hat, dann ja. Die meisten Mängel waren in der Fahrzeugmitte, bzw nicht zu sehen.
Zitat:
4. Dein Vectra B-Spezi den du dabei hattest, scheint ein totaler Lappen zu sein (der Depp und sein Gehilfte waren da wohl unterwegs)
Wie gesagt, wir hatten keine Möglichkeit, die Karre von unten anzusehen.
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Hallo!
Ein Kaufvertrag bedarf keiner schriftlichen Form.
Ich würde den Anwalt eine Brief schreiben lassen, dass laut Kaufvertrag die HU vorliegt und würde darauf bestehen, dass diese vom Händler gemacht wird oder der Kauf rückgängig gemacht wird.
Bezahlt hast du wahrscheinlich schon.
Wenn der Händler wiedersprechen will, muss er den Kaufvertrag ja herausrücken.
Ansonsten würde ich versuchen Geld wiederzubekommen.
Gruß, Ralf
Dir war aber schon vorher klar, dass vor dem Tüv das ein oder andere an dem Wagen zu machen ist oder??? Selbst bei den Mängeln die der Verkäufer angegeben hat bekommt man teilweise keine HU ohne diese Mängel vorher zu beheben...Nur mal so pi mal Daumen, die Bremsen und der undichte Scheinwerfer kosten schon halb so viel wie das ganze Auto!!!
Wenn das Auto laut Tüv untenrum so vergammelt ist, und der Tüv hat da ja einiges an Gammel aufgelistet, hätte man zwar ohne Hebebühne sicher nicht alles aber immerhin genug entdecken müssen um von einem Kauf abzuraten, wenn man nicht ganz verblödet ist.
Schönen Gruß an deinen tollen Freund den Experten, jeder andere hätte dir im Zweifel vom Kauf abgeraten.
Und wer fährt 6 Stunden (!!!) quer durchs Land um sich nen alten Vectra anzuschauen???
Hast du sie noch alle???
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
knax
03.07.2013 | 16:12:49
Ich denke mal, dass der TE verstanden hat, dass es unglücklich gelaufen ist.
Völlig unerheblich ist hier auch, welches Fzg er fährt - daher sollte man mal Ruhe bewahren.
Zu deiner rechtlichen Situation, was ja offensichtlich auch der Kern deiner frage ist, solltest du einen Anwalt zu Rate ziehen - ansonsten verbimmeln und als Lehrgeld abhaken.
Gib die Karre an so nen Export-Agalatzen in deiner Nähe der das Ding nach Afrika verschifft...
...Kleiner Tip: Von so einem Kaliber hast du deinen Wagen auch gekauft...Brauchst aber keine 6 Stunden zu fahren um jetzt einen zu finden der dir das Ding abnimmt!
Zur Rechtslage: Da du den Kaufvertrag nicht hast, und auch nicht nachlesen kannst was drin steht, wird es schwierig. Ich würde mal locker drauf wetten, dass er als Verkäufer nicht seinen Laden da rein geschrieben hat, sondern seine Tante, seinen Onkel oder sonst wen...So blöd sind diese abgewichsten Typen nicht...
...Überleg doch mal: In deiner jetzigen Lage, kannst du nicht mal beweisen, dass du das Auto überhaupt bei ihm gekauft hast. Und wenn du jetzt Alarm machst wird er alles abstreiten und sagen dass er von dem Auto nichts weiß und er nie Besitzer war laut seinen Geschäftsunterlagen.
Er wird sagen dass du das Auto sicher irgendwo privat gekauft hast und er den Wagen nie gesehen hat, dann zuckt er noch mit den Schultern und ist raus aus der Sache...
Ich bin zu 100% sicher, dass der genau weiß was er da macht und leider auch damit durch kommt!
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Der Händler macht eher weniger Export. Der verkauft auch teuere Autos.
(und die 6 Stunden fahrt dank der bescheuerten Website vom RMV. 6 Stunden für 120km...)
Was die Rechtslage betriff:
Ich bin vorhin bei der Polizei gewesen. Strafrechtlich lässt sich nichts machen. Zivilrechtlich hab ich aber sehr gute Chancen, auch ohne Kaufvertrag. Und im Kaufvertrag war ein Firmenstempel.
Desweiteren habe ich mal mit dem Vorbesitzer Kontakt aufgenommen. Der fährt jetzt nen Insignia, den er beim Autohändler, um den es geht, gekauft hat.
Liebe Grüße und danke für eure Hilfe,
Christoph
(der jetzt nach nem BMW schaut)
I survived the 2012 apocalypse and all i got was this lousy Signature!
Dann häng dich mal rein! Ich bin gespannt!
Und sonst kaufst du dir besser ne Jahreskarte für deinen Nickname!
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Was sagt den der Händler dazu, warst du nochmal bei ihm?
Wenn der vorbesitzer dir bestätigen kann, das er das Auto an den Händler verkauft hat, würde das schonmal beweisen das er Besitzer des Autos war.
Die Frage ist hier wohl die, ob sich Anwaltskosten lohnen?
Ich würde bei dem vorbeischauen und darauf bestehen das er die Kiste zurück nimmt, ruhig ein paar Kumpels mitnehmen damit sie dich nicht so einfach vom Hof jagen können.
War sehr leichtsinnig was da gemacht hast, dennoch viel Glück bei der sache.
Was sagt den der Händler dazu, warst du nochmal bei ihm?
Wenn der vorbesitzer dir bestätigen kann, das er das Auto an den Händler verkauft hat, würde das schonmal beweisen das er Besitzer des Autos war.
Die Frage ist hier wohl die, ob sich Anwaltskosten lohnen?
Ich würde bei dem vorbeischauen und darauf bestehen das er die Kiste zurück nimmt, ruhig ein paar Kumpels mitnehmen damit sie dich nicht so einfach vom Hof jagen können.
War sehr leichtsinnig was da gemacht hast, dennoch viel Glück bei der sache.
Zitat:
...... ruhig ein paar Kumpels mitnehmen damit sie dich nicht so einfach vom Hof jagen können.
.
(Zitat von: Mad-76)
naja ob der Tipp sogut ist ?
was soll das bringen ?
nicht falsch verstehen
ich bin auch dafür das solchen Leuten das Handwerk gelegt wird....
Poste mal den Händler, dann können wir uns ein Bild machen...und weitere werden vor ihm gewarnt
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Alter was hier wieder für Antworten und Beleidigungen kommen...
Da kann man sich nur schämen... vom allerfeinsten.
Zum TE: Verbuche es als Lehrgeld und freu dich, dass du dich im Gegensatz zu manch Anderem hier ordentlich artikulieren kannst und nicht in Affensprache antwortest!
Bayrisches Meisterwerk
Immer mit der Ruhe...hat hier einer in "Affensprache" oder schlecht artikuliert geantwortet??? Ich denke nicht...bei der Story die er uns aufgetischt hat, brauch er sich über die Antworten echt nicht wundern.
Ist ja nix gegen den TE, aber bei der Story kann man schon fast an nen Troll glauben!!!
Ich will garnicht wissen, wie sie ihn im Opel-Forum behandelt haben...jedenfalls so, dass er sich im Endeffekt an uns gewendet hat !!!
Ey OnlyOne, wenn dir das Sprachniveau hier nicht hoch genug ist, und die Antworten zu direkt, dann meld dich doch im Jaguar-Forum an, da kannste einen auf schwuler Lord oder Homo-Fürst machen..
Bearbeitet von: Andi G. am 04.07.2013 um 19:41:46
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)