Geheimnis lüften! M-Paket! Erlaubt oder nicht?! (TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum)
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 02.07.2013 um 12:39:50 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.Wie der Titel schon fast sagt:
"Ist ein komplettes M-Paket 2 ***ZUBEHÖR/ERSATZTEIL**an einem BMW e46 erlaubt?
1.Fronststoßstange
2.Seitenschweller
3.Heckstoßstange
Gekauft bei den vielen Zubehör Lieferanten wie Ebay oder JOM, ist Chinaware
aber identisch mit dem original aus ABS.
Wir wissen ja, das eine einzele Frontstoßstange ohne den Rest nicht erlaubt ist,
da BMW "vorschreibt" das es komplett montiert sein soll.
(Ist das wirklich so? Kann man von einer "TÜV-vorschreibung sprechen?)
Die letzte Frage, nehmen wir an es ist folgendes an einer BMW e46 Limo verbaut:
1.m Paket 2 (Limo)Frontstoßstange ZUBEHÖR
2.Seitenschweller (m3 csl) (nachbau/Zubehör)
3.m paket 2 (Limo) heckstoßstange zubehör
Foto des Schweller:
http://abload.de/image.php?img=10uskx.jpgIst das erlaubt?
Bitte kein" fällt eh keinem auf"
Falls das Fahrzeug verkauft wird, habe ich angst wegen versicherung und später Anzeige/strafabrmachung
Danke und Gruß!
Bearbeitet von: Marc1234 am 02.07.2013 um 12:27:23Bearbeitet von: Marc1234 am 02.07.2013 um 12:27:49Bearbeitet von: Marc1234 am 02.07.2013 um 12:30:05Bearbeitet von: Marc1234 am 02.07.2013 um 12:31:09Bearbeitet von: Marc1234 am 02.07.2013 um 12:33:35Bearbeitet von: Marc1234 am 02.07.2013 um 12:33:54Bearbeitet von: Marc1234 am 02.07.2013 um 12:34:27Bearbeitet von: Marc1234 am 02.07.2013 um 12:34:47Bearbeitet von: Marc1234 am 02.07.2013 um 12:35:08Bearbeitet von: Marc1234 am 02.07.2013 um 12:35:29Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 02.07.2013 um 12:39:50
Hallo Marc1234,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Geheimnis lüften! M-Paket! Erlaubt oder nicht?!"!
Gruß
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Wenn du alles was aus dem Zubehör gekauft wurde, mit einem Gutachten oder einer ABE belegen kannst, dann sollte es keine Probleme geben. Es ist richtig, dass viele nur mit der M2 Frontschürze fahren und sagen ::fällt nicht auf:: Wie die rechtliche Seite aussieht hat aber noch keiner beantworten können. Soweit ich weiß, haben Fahrzeuge mit vom Werk aus angebauten M Paket Teilen eine andere KBA Nummer, als Fahrzeuge ohne M Paket. Hier könnte dir aber der TÜV genaue Angaben machen. Darum stehe ich dazu, wenn Umbauten, dann Originalteile oder Zubehörteile mit Gutachten oder ABE. Jetzt dürfen die Leute, die nicht meiner Meinung sind, mich ""STEINIGEN""
Ich bin der Meinung wird das komplette Nachbaukit verbaut ist es zulässig, weil es gibt für jedes Auto Nachbau Stoßstangen bei ebay usw. zu kaufen die auch legal sind. Es ist ja eine Nachbau Stoßstange von einem geprüften Teil!
Wenn jemand andre argumente hat immer her damit interessiert mich schon :)
Nachgerüstetes MII Paket ist erlaubt,da für den E46 freigegeben,sofern original.
Die Nachbauteile,selbst wenn sie identisch aussehen,nur erlaubt mit ABE oder Gutachten.
Nur weil einer was nachbaut,was geprüft wurde,
ist das nachgebaute teil,nicht geprüft,und daher nicht zulässig.
Sieht man ja zuhauf bei Felgenplagiaten, oder willst die die auch ranschrauben,weil die originalen von BMW etc geprüft wurden?
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Das sehe ich anders,
felgen mit bodykit zu vergleichen.
Felgen müssen aufgrund der hohen traglast und sicherheit unbedingt geprüft werden,
1:1 nachbauteile die dem original entsprechen und aus abs sind, haben keine so Hohe sicherheitsstufe wie Licht oder felgen, sie beeinflussen das fahrverhalten nicht.
Aber schonmal ein interessanter ansatzpunkt!
PS: Ein Tüvler wäre hier eindeutig angebracht!
Bearbeitet von: Marc1234 am 03.07.2013 um 11:40:43
Tipp:
Wer sagt,das es 1:1 nachbauten sind,nur weil die Form gleich ist, was ist mit Splitterverhalten etc.. von den Nachbaustoßstangen,Schürzen usw.
Es gab auf MT nen ellenlangen Thread,wo die Erfahrungen bei M-Schürzen (beim E36zb.) getauscht wurden.
Viele schrieben,das diese bei Bordsteinberührungen zb. viel schneller kaputt gingen,wie die originalen.
Es mag ja sein,das diese mittlerweile sehr gut sind, oder gleich dem original,aber wer bestätigt das,wenn es nicht geprüft wird.
Meinetwegen kann jeder gerne die Nachbauten montieren und damit rum fahren, sieht ja eh keiner den unterschied,aber er muss dann halt auch mit den Konsequenzen leben, wenn etwas passiert,mM.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Hallo,
ja, da hast du recht,
aber das gilt es halt herrauszufinden,
schließlich wissen wir immer noch nicht zu 100% obs erlaubt ist oder nicht!
Ich bin durch den tüv gefallen wegen meinem Scheinwerfer,
diesen habe ich auswechslen lassen.
Und bekomme dementsprechend tüv.
Kommt das dreisst den Tüv prüfer, nachdem man die plakette hat zu fragen? : P
BZW. kann er mir die wieder abnehmen?!
Also, so lange das Paket mit orig. Teilen vom OEM/OM zusammengestellt wurde und montiert wurde ist das Spiel relativ leicht zu klären. Eintragung möglich, dafür gibt es den BMW Umrüstkatalog.
OEM = Original Equipment Manufacturer (Erstausrüster)
OE = Original Manufacturer (Original Hersteller)
Bei Karosserieteilen aus EBAY und Co. ist das was anderes. Wie fange ich am besten an das zu erklären.
Also es gibt Reparaturteile (komplette Kotflügel zum Austausch etc.) diese sind immer aus dem original Material hergestellt (Stahlkotflügel -> Rep.Satz auf Stahl). Bei denen ist es natürlich kein Problem, jedoch dürfen diese nur die defekten original Teile ersetzten. Das ist kein Problem. Probleme gibt es wenn du einen Stahlkotflügel durch einen (optisch gleichen) GFK/ABS Kotflügel ersetzt.
Dann gibt es die EBAY Stoßstangen, die haben kein Gutachten oder ABE. Diese ahmen ein original M-Paket nach. Tja, die müssen eingetragen werden, aber eine Eintragung ist nicht möglich wegen fehlenden Unterlagen. Wieso werdet ihr jetzt fragen. Ganz einfach, im Rahmen der Überprüfung gehört auch eine Materialprüfung. Dabei wird hauptsächlich das Splitterverhalten geprüft. Das ist der Knackpunkt, es geht hier gar nicht um das Aerodynamische Verhalten, sondern um genau den Knackpunkt. Da ihr i.d.R. von diesen Herstellern kein Materialgutachten einer deutschen Organisation kriegt scheitert es daran.
Dann gibt es Nachbildungen von renommierten Herstellern die sich optisch an das M-Paket anlehnen, aber nicht diesem entsprechen (hat Urheberrechtliche Gründe). So ist z.B. mein Heckspoiler beim Ringtool von FK, sieht dem von BMW (318is Class II) zum verwechseln ähnlich. Diese Teile besitzen i.d.R. für den deutschen Markt ein Teilegutachten, ABE (das wäre perfekt) oder ein Materialgutachten. Eintragung mit Teilegutachten oder ABE sind relativ unproblematisch (ABE ist natürlich am besten und einfachsten). Beim Materialgutachten ist lediglich ein Nachweis erbracht über das Material, jedoch nicht über die Veränderung des Fahrverhaltens etc. das erschwert das ganze halt.
Die Frage ist jetzt, mein Auto hat original kein M-Paket, ich habe aber jetzt das komplette OEM M-Paket dran gebaut und fahre damit durch die Gegend. Ist das illegal? Tja, darauf haben wir selbst nach endlosen Diskussionen nur eine Lösung gefunden. Das Fahrzeug befindet sich nicht mehr im original Zustand wie im Fzg. Schein angegeben. Die Teile sind sicherheitsrelevant, deswegen muss die Veränderung eingetragen werden. Gleiches gilt übrigens auch für Felgen, BMW hat lediglich ein Teilegutachten hinterlegt für die Felgen (bei älteren Modellen). D.h. theoretisch muss jede Felge eingetragen werden. Praktisch macht es aber keiner weil, man muss dem Fzg. Besitzer erst einmal nachweisen können dass das Fahrzeug damals nicht auf diesen Felgen ausgeliefert wurde. Gleiches gilt auch für so Aktionen wie Stabi aus nem Modell mit größerem Motor einbauen usw. theoretisch muss diese Änderung eingetragen werden. Nur gibt es dafür keine Unterlagen.
Bearbeitet von: Hessenspotter am 03.07.2013 um 20:05:43
Nur als komplettes Paket!
Zitat aus dem BMW Freigabenkatalog:
Aus Gründen der Fahrdynamik ist der Verbau von Frontschürze, Seitenschwellern und Heckschürze nur als
Aerodynamik-Paket k o m p l e t t zulässig. Der zusätzliche Verbau des Heckspoilers wird empfohlen.
Der Einzelverbau des Heckspoilers ist zulässig, wird aber nicht empfohlen.
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw