Zitat:
Wenn du beim ersten mal einen klar definierten Reparaturauftrag gegeben hast und daraus ersichtlich ist, dass das Display instandgesetzt werden muss und dies nun nicht im vollen umfang nutzbar ist, dann hast du das Recht zu Nachbesserung/Nacherfüllung.
(Zitat von: Heckpropeller)
Das ist klar, deshalb habe ich das Handy ja bereits (wie schon erwähnt) zur Nachbesserung abgegeben.
Zitat:
Erst nach erfolgreicher Reparatur musst du die Rechnung bezahlen.
(Zitat von: Heckpropeller)
Ist mir soweit auch klar. Kein Geld keine Leistung und anders herum.
Zitat:
Ihr habt einen rechtsgültigen Vertrag bei dem die Leistung des Dienstleisters nicht erbracht wurde.
Frist von 2 Wochen zur Rückgabe des Handys schriftlich per Einschreiben an den Händler.
Schadenersatz kannst du m.E. abhaken.
(Zitat von: Heckpropeller)
Mir geht es, wie bereits geschrieben, nicht um einen Schadensersatz weil ich es nochmal abgeben musste sondern weil die zweite Reparatur m.E. einfach zu lange dauert.
Ich bin davon ausgegangen das ein Händler eine Reklamierte Ware bevorzugt behandelt, dies ist ja offensichtlich nicht der Fall.
Immerhin muss ich jetzt schon knapp fünf Wochen seit bekanntgabe der Reklamation und Rückgabe der Ware warten.