Zitat:
Jip das Rad sollte sich auf der Hebebühne einfach drehen lassen. Falls nicht, ist im normalfall eine Bremse fest.
Die Freigängigkeit zum Radhaus hat man früher mit einer schön einfachen Methode geprüft, kann ich heute auch nur jedem ans Herz legen:
Ihr kennt die Rampen beim Händler wo immer das Auto auf je zwei Rampen steht.. Davon auf nur eine mit einem Hinterrad fahren bis voll eingefedert ist, das ist die maximale Verschränkung, weiter federn kann das Auto nicht. Ist da alles frei und du voll einlenken kannst, ist alles gut.
Wenn auf der Rampe die Stoßstange kratzt seit ihr zu tief. ;-)
Das gilt für fahrbare Fahrwerke, nicht für die supertiefen, ich hab eh keine Ahnung wie und wo die durch den TüV kommen, bzw was sie bringen sollen..:P
Vom Reifen muss dabei nur die Lauffläche vom Radkasten bedeckt sein, also nur das Profil.
(Zitat von: B3AM3R)
er meinte nicht freigängigkeit sondern eher leichtgängigkeit des rades . aber hast recht , zuerst meinte ich auch dass der die freigängigkeit meinte ......
aber dein letzter satz stimmt auch nicht mehr , auch bei euch muss auch schon mehr , als nur das profil abgedeckt sein ;-) bei uns in austria haben wir es noch schwerer , da muss das komplette rad mit felgenrand zu einem gewissen prozentsatz abgedeckt sein .