Zitat:
Zitat:
Arglistige Täuschung kannste knicken.
Woher sollte der Verkäufer denn wissen, dass seine Hinterachse einen kleinen Riss hat, wenn sich der Schaden überhaupt nicht bemerkbar macht/gemacht hat ?
(Zitat von: aeneon)
Sollte eine Arglistige Täuschung zutreffen (was nur ein Anwalt sagen kann) dann ist es ganz egal ob der Verkäufer eine Gewährleistung ausgeschlossen hat, also komplett unerheblich ob es nun drin steht oder nicht. Der Verkäufer hat in dem Verkaufsgespräch gesagt, die Hinterachse sei okay - für mich ist das eine arglistige Täuschung, wenn sich dann rausstellt, dass sie nun defekt ist.
(Zitat von: Metamorphose)
Bei ner arglistigen Täuschung muss der Verkäufer wissen, dass ein Schaden vorliegt. Arglist heißt vor allem "Vorsatz". Das heißt, der Verkäufer muss gewusst haben, dass die Hinterachse bereits rissig war. Gut, ist rein theoretisch möglich - auch bei nem minimalen Riss. Nur zum einen nicht sehr wahrscheinlich (wie oft guckt man schon unters Auto, wenn es "normal" fährt?) - und zum zweiten: angenommen, die positive Kenntnis seitens des Verkäufers liegt vor: wie will man diese beweisen? Denkbar ist allenfalls, dass ihn beim letzten TÜV-Termin / der letzten Inspektion der Mechaniker drauf aufmerksam gemacht hat.
Zitat:
Wenn dein Wagen immer lückenlos bei BMW gepflegt wurde und du Rechtschutz hast, dann würde ich BMW vors Gericht zerren.
Ich glaube nicht, dass es zulässig ist, dass sich BMW "nur" 10 Jahre kulant zeigt. Besonders nicht, wenn das Fahrzeug nur 140.000 km gelaufen hat.
(Zitat von: aeneon)
Den Prozess verliert man hundertpro.
Zum einen gibts keinen Anspruch auf Kulanz. Kulanz is ne noch freiwilligere Leistung des Herstellers als die Garantie, quasi "ein Akt endloser Güte und Barmherzigkeit". Ich seh nicht mal ansatzweise ne Anspruchsgrundlage.
Denkbar wäre allenfalls ein produkthaftungsrechtlicher Anspruch. Allerdings werden hier nie Schäden am Objekt selbst (hier also am Auto) ersetzt, sondern nur Personenschäden und Sachschäden an anderen Gegenständen (z.B. an dem Auto, in das der BMW mit der zerstörten Hinterachsaufhängung aufgrund der zerstörten Hinterachsaufhängung reinfliegt). Und witzigerweise verjähren produkthaftungsrechtliche Ansprüche nach zehn Jahren. Auch ein Grund, warum BMW nach zehn Jahren gesagt hat: "Finito."
Klar wars ein Produktionsfehler. Und klar ist es richtig, den Hersteller / Verkäufer hierfür auch noch ne gewisse Zeit in die Verantwortung zu nehmen. Aber: ne gewisse Zeit - und nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Sonst würde ja niemand mehr was herstellen, geschweige denn gar verkaufen.