Das mit Blaulicht ist klar ;)
Aber Privat oder mit einem Nichteinsatzfahrzeug läuft das dann wohl anders :(
Beschweren wird sich dort sicher keiner, auf der einen Seite ein Krankenhaus, dann Gärten mit Häusern und kaum einer fährt mit 30 durch...
Werd wohl weiter strich 20 fahren und hoffen dass ich nicht abgelichtet werde!
Hab grad entdeckt, dass Schrittgeschwindigkeit nicht wirklich definiert ist:
Zitat:
Der Begriff Schrittgeschwindigkeit ist gesetzlich nicht genau definiert. Sie liegt nach Urteilen mehrerer deutscher Obergerichte bei maximal 7[1] beziehungsweise 10 km/h[2]. Der österreichische Oberste Gerichtshof setzt in einem Spruch die Schrittgeschwindigkeit mit 5 km/h an.[3] In der Literatur[4] wird teilweise eine Geschwindigkeit von 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit befürwortet, da eine niedrigere Geschwindigkeit einerseits nicht zuverlässig von den gängigen Geschwindigkeitsmessern angezeigt werden kann und andererseits die Fahrstabilität, gerade von Fahrradfahrern, ab einer Geschwindigkeit unter 10 km/h deutlich vermindert ist, was eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt. Auf jeden Fall ist die Geschwindigkeit so zu wählen, dass man vorausgehende Fußgänger nicht bedrängt oder zum Ausweichen nötigt.
Im Straßenverkehr ist die Schrittgeschwindigkeit in Deutschland unter anderem in § 20 Abs. 2, § 21a Abs. 1 Nr. 3, § 24 Abs. 2 StVO für bestimmte Situationen vorgeschrieben. Schrittgeschwindigkeit gilt beispielsweise in verkehrsberuhigten Bereichen. Außerdem ist die Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben bei der Vorbeifahrt an haltenden Bussen, die an der Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet haben.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/SchritttempoIn dem Zusammenhang ebenfalls interessant ist:
Zitat:
In seinem Urteil führte das Amtsgericht zur Schrittgeschwindigkeit aus, dass diese deutlich unter 20 km/h liegen müsse. Das Gericht war sich dabei sehr wohl im Klaren, dass unter Schrittgeschwindigkeit nach dem Sprachgebrauch die durchschnittliche Fußgängergeschwindigkeit zu verstehen ist, welche mit 4 bis 7 km/h anzusetzen wäre. Für die Definition der Schrittgeschwindigkeit könne im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) jedoch nicht auf eine bestimmte km/h-Größe zwischen vier und zehn km/h abgestellt werden, da eine solche mittels Tacho nicht zuverlässig messbar wäre. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Probleme für langsam fahrende Radfahrer entschied das Amtsgericht, unter Schrittgeschwindigkeit sei eine Geschwindigkeit zu verstehen, die jedenfalls deutlich unter 20
km/h liege, jedoch oberhalb von zehn km/h. Die einzuhaltende Schrittgeschwin-digkeit wurde deshalb mit 15 km/h ange-setzt (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04)
Quelle:
http://www.kfz-auskunft.de/news/6933.html In der Fahrschule habe ich mal 7kmh gelernt, bei 10 oder gar 15kmh wäre die Strafe bei 20kmh wohl wirklich zu vernachlässigen, da schaltet sich nichtmal der Blitzer ein XD
Zitat:
Der Schein ist doch erst ab 31 km/h zuviel weg, oder irre ich mich da?
Hast Recht, innerorts ab 31, außerorts ab 41Kmh!
ABER ich dachte es gibt eine Sonderregelung mit dem x Fachen der Geschwindigkeit!
Schließlich macht es einen Unterschied ob ich mit 30km zu schnell durch eine 5er Zone Fahre oder aber durch eine mit Schrittgeschwindigkeit...
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 15.05.2013 um 00:51:54