Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 06.04.2013 um 13:46:01 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.
Hallo, war letztens wegen meinen Styling 50 Felgen beim Dekra wollte die nach dem Gutachten eintragen lassen, denn laut dem Gutachten 06-000219-CP-GBM-00 müssen diese ja nach§19 Abs3 abgenommen werden obwohl es ja originale sind.
Der Prüfer hat sich alles angeschaut auch wegen der Tieferlegung und für gut befunden und wollte mir auch alles so eintragen, aber dann, als er das Gutachten in der Datenbank geprüft hatte kam die Meldung dass dieses ungültig währe und er es so nicht eintragen kann.
War beim freundlichen, der sagt das sind originale Felgen muss man nichts eintragen, und die Kundenbetreuung in München meldet sich nicht.
Muss ich diese jetzt nach aktuellem Stand eintragen oder nicht? Der Vorbesitzer hat die letzten 6 Jahre nichts gemacht. Oder ist mein letzter Ausweg der Tüv mit ner Einzelabnahme?
Gruß
Bearbeitet von: LatteBMW am 06.04.2013 um 13:46:01
Styling 50 Felgen sind für den E36-E46-E39 und E60 zugelassen. Da es Serienfelgen sind, brauchen diese Felgen, wenn die Bereifung stimmt, nicht eingetragen werden.
Lass Dir bei BMW die Felgendaten gemäß den Teilenummern auf den Felgen als Nachweis ausdrucken. Alles was nicht werkseitig eingetragen ist muss eigentlich eingetragen werden.
Indem Falle sind die 8x17 ET47 ja für den E36 vorgesehen, daher würde dies eigentlich entfallen. Es muss aber eben in Kombi mit dem Fahrwerk eingetragen werden daher ist es erforderlich.
Ich würde dir auch Raten dies beim TÜV zu machen. Da habe zumindest ich immer weniger Probleme gehabt.
Da bmw mir relativ wenig helfeen will oder kann da die nichts mehr haben außer einem traglaatgutachten, Tausche ich jetzt die felgen mit dem compact meiner freundin denn dieser ist bj 2000 da steht die größe schon in dem brief drinn und ihre 16 zoll darf ich auf meinem touring auch fahren.