Zitat:
Und ist die Situation zu vergleichen mit der die ich beschrieben habe? War es eine Straße auf der er sehen konnte ob Gegenverkehr kommt oder nicht? Wenn ja hat es nichts mit dem zu tun was ich gepostet habe. Wäre es in meinem Fall eine gerade Strecke gewesen auf der klar zu sehen gewesen wäre, dass kein Gegenverkehr kommt, hätte ich den Raser damals auch überholen lassen und nicht geblockt.
Grüße
Conviction-BMW
(Zitat von: Conviction-BMW)
Ich denke du wirst es in deinem ganzen Leben niemals einsehen dass dein Verhalten genauso falsch war wie das desjenigen der in der Kurve überholt. Lass doch die Leute ihr Leben riskieren und fahren wie sie wollen, und halte du dich erstmal an die Straßenverkehrsordnung bevor du andere am fahren hinderst, egal wie die auch in deinen Augen falsch fahren mögen.
Zitat:
Gegen dich spricht:
Nr. 1.2 einen Anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert = 20 €
Nr. 1.3 einen Anderen gefährdet = 30 €
Nr. 22 Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet = 80 € + 2 Pkt. (auch wenn du nicht zum Überholen sondern "nur" zum Verhindern des Überholvorgangs ausgeschert bist, wird es schwierig sein das zu beweisen, außerdem greift dann §240 StGB, siehe weiter unten)
Gegen den überholenden spricht:
Nr. 19 Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage = 100 € + 3 Pkt.
Nr. 19.1.1 mit Gefährdung = 250 € + 4 Pkt. + 1 Monat Fahrverbot(Zitat von: Bußgeldkatalog)
Wie man aus dem Bußgeldkatalog entnehmen kann wird sein verhalten härter geahndet, das heisst aber noch lange nicht dass du richtig gehandelt hast, siehe dazu:
Zitat:
§ 240 StGB, Nötigung
Der klassische Straftatbestand in punkto rücksichtsloser Fahrweise ist § 240 StGB: Danach macht man sich wegen Nötigung strafbar, wenn man jemanden rechtswidrig mittels Gewalt oder Drohung zu einem bestimmten Verhalten veranlasst. Hierunter kann auch das Verhalten im Straßenverkehr fallen, wobei in den meisten Fällen Nötigung mittels Gewalt vorliegt. Denn der Gewaltbegriff des § 240 StGB setzt nicht den Einsatz körperlicher Gewalt voraus. Auch Druck auf die Psyche kann Gewalt darstellen, wenn sie vom Opfer körperlich als Angstzustand empfunden wird.
Ob der Täter Gewalt ausgeübt hat, prüfen die Richter anhand des Einzelfalls. Dabei beurteilen sie den konkreten Ablauf des Geschehens unter Berücksichtigung der Tätermotive und die Einschätzung des Täters zu seinem Verhalten.
Wenn du dann wie hier im Forum aussagst dass du ihn erziehen wolltest, siehts ganz schlecht für dich aus. Könntest auch behaupten du seist einem Hasen ausgewichen, blabla...
Du hast auch mehrmals behauptet du seist dir voll bewusst in deinem Handeln und der möglichen Konsequenzen gewesen:
Zitat:
[...] In welcher Welt leben wir eigentlich? Das schlimmste was hätte passieren können bei meiner Blockaktion wäre, dass er mir auf die Stoßstange gefahren wäre [...] (Zitat von: Conviction-BMW)
Zitat:
In welcher Hinsicht? Wenn er etwas an meine Stoßstange andockt, sind die Folgen wirklich absehbar. Personenschaden ist in diesem Fall wirklich auszuschließen. Und es ist meine Entscheidung ob ich damit leben kann, dass er mir etwas die Stoßstange streift.(Zitat von: Conviction-BMW)
Zitat:
Er war bereits sich in Gefahr zu begeben und ich war bereit damit zu leben wenn er mich an der Stoßstange tuschiert.(Zitat von: Conviction-BMW)
Zitat:
Des Weiteren kann ich mir die Folgen des Blockierens im Vorfeld genau ausmalen und mir überlegen ob ich bereit bin diese eventuell entstehenden Konsequenzen zu tragen [...](Zitat von: Conviction-BMW)
Dazu mal folgendes Urteil:
Zitat:
Ein Autofahrer, der nach dem Überholen und Wiedereinscheren ohne verkehrsbedingten Grund absichtlich stark bremst, haftet für die Folgen des dadurch geschehenen Unfalls. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az. 1 U 91/05). Der Mercedes-Fahrer hatte sich über die Fahrweise eines Mannes am Steuer eines Ford Transits so geärgert, dass er ihn erst überholte und dann ausbremste. Der Ford konnte nicht mehr rechtzeitig stoppen und fuhr auf den Mercedes auf.
Die Richter verurteilten den Mercedes-Fahrer. Er muss für die Unfallfolgen „in vollem Umfang selbst einstehen“, weil er den Unfall vorsätzlich verursacht hat. Wer absichtlich nur deshalb scharf abbremst, um den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer „zu disziplinieren oder zu maßregeln“, haftet für die Folgen eines Auffahrunfalls zu 100 Prozent. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob der nachfolgende Autofahrer beweisen kann, dass er mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gefahren ist.
„Akte der Selbstjustiz im Straßenverkehr“ könnten nicht hingenommen werden, so die Richter.
Vor dem Urteil der Oberlandesgerichts über die Haftungsfrage war der Mercedes-Fahrer wegen des Unfalls bereits vom Amtsgericht wegen eines „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Soviel dazu. Und wenn du jetzt wieder schreibst "aber meine Situation war ganz anders ich hab ihn nicht ausgebremst, ...". Darum gehts nicht, du hast Selbstjustiz verübt und bei einem Unfall hättest du auch voll und ohne Unterstützung deiner Versicherung für alle Schäden haften müssen. Irgendwo hast du auch geschrieben dass ein Personenschaden von deiner Seite ausgeschlossen wäre. Also wenn du nicht staatlich geprüfter Hellseher bist, glaubt dir diese Aussage niemand. Und schon gar nicht ein Richter.
Bearbeitet von: playalistic_p am 12.04.2013 um 17:55:25