gelbe Scheinwer- praktische Erfahrungen (BMW-Talk Forum)
Hallo allerseits; ich habe ein Thema, oft besprochen und scheinbar alles gesagt, aber Meinungen sind subjektiv, praktische Erfahrungen etwas anderes. Kurzum, ich habe mich getraut, hab die gelben Dinger in mein e36 325i Cabrio eingebaut und bin gespannt auf die erste Verkehrskontrolle.
Die Stellen, die ich bisher kontaktiert habe: Lichttechnisches Institut, Polizeiwache (Erkundigung, was mich bei einer Kontrolle erwartet), EG- Richtlinien mit CIE- Farbwerttabelle bzgl. weißes Licht.
Ich erwarte jeden Tag das Gutachten für die Bosch- Scheinwerfer Streulinse gelb vom Lichtt. Inst. mit Farbwerttabelle. Mehr kann man nicht machen. Oder doch?
Ich weiß, es ist unwahrscheinlich, dass die Scheinwerfer lt. Farbtabelle als "weiß" durchgehen, aber die Hoffnung stirbt zuletzt!...:-)
Was mich interessiert: Wie oft wurdet ihr so wegen verbauter gelber Scheinwerfer rausgezogen? Das Bußgeld liegt bei 10 Euro und Mängelkarte. Wenn so eine Aktion nur alle Jahre mal vorkommen würde, könnte ich damit leben, vor der HU ne halbe Std. Arbeit und danach wieder die gelben rein...
Oder wird man, wenn man Pech hat jede Woche "rausgewunken"? Genau diese praktischen Erfahrungen interessieren mich und ich bin sehr gespannt!...:-)
Hallo Cab325iBln.,
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Gruß
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Ich fahre jetzt nicht ganz 2 Jahren mit gelben Streuscheiben beim Fernlicht und gelben Neblern herum. Bisher noch keine Probleme, nichtmal bei einer grossen Verkehrskontrolle und 2 "allg. Verkehrskontrollen".
fwd car's don't drift,... they ass-drag!
Laut StVo. darf das Licht vorne weiss oder gelb sein,
siehe auch französische Modelle.
BMW Team Oberhavel
Zitat:
Laut StVo. darf das Licht vorne weiss oder gelb sein,
siehe auch französische Modelle.
(Zitat von: Nicore)
Dieser Bereich ist dummerweise aber Auslegungssache. Das Licht selbst darf übrigens nicht gelb sein, sondern maximal hellgelb und eigentlich auch nur dann wenn es "Zusatzscheinwerfer" sind. Wenn jetzt natürlich ein Prüfer oder Polizist nen schlechten Tag hat, haste in der Hichsicht schonmal Pech gehabt.
Des weiteren musst du, um den Scheinwerfer gelb zu machen, den Scheinwerfer öffnen und durch die Folie oder Färbe oder was auch immer veränderst du das Bauteil, was bei Lichtanlagen am Auto nicht erlaubt ist.
Wie gesagt. Kommt jetzt alles auf die Laune der Prüfer und Polizisten an.
fwd car's don't drift,... they ass-drag!
Zitat:
Zitat:
Laut StVo. darf das Licht vorne weiss oder gelb sein,
siehe auch französische Modelle.
(Zitat von: Nicore)
Dieser Bereich ist dummerweise aber Auslegungssache. Das Licht selbst darf übrigens nicht gelb sein, sondern maximal hellgelb und eigentlich auch nur dann wenn es "Zusatzscheinwerfer" sind. Wenn jetzt natürlich ein Prüfer oder Polizist nen schlechten Tag hat, haste in der Hichsicht schonmal Pech gehabt.
Des weiteren musst du, um den Scheinwerfer gelb zu machen, den Scheinwerfer öffnen und durch die Folie oder Färbe oder was auch immer veränderst du das Bauteil, was bei Lichtanlagen am Auto nicht erlaubt ist.
Wie gesagt. Kommt jetzt alles auf die Laune der Prüfer und Polizisten an.
(Zitat von: Roffeltoffel)
Hi
das stimmt so. Aber ich gehe davon aus das original gelbe Scheinwerfer von Bmw gemeint sind.
MfG
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
naja Auslegungssache wohl nicht direkt
76/756/EWG
3.13 . Die Farben des Lichtes , das von den Leuchten ausgestrahlt wird , sind folgende :
- Scheinwerfer für Fernlicht : weiß oder selektivgelb ,
- Scheinwerfer für Abblendlicht : weiß oder selektivgelb ,
- Nebelscheinwerfer : weiß oder gelb ,
"Selektivgelb" ist demnach also kein wirkliches gelb, gelbstichig
was hat das mit "Laune" zu tun?
Edit:
.....wenn es also ein quasi umgebauter Scheinwerfer in Selektivgelb ist, dann ist das Erlöschen der BE...
Dieser Umstand wurde wieder neu in den Tatbestandskatalog aufgenommen- 50 Euro 3 Punkte
...sollte es ein unzulässiger Komplettscheinwerfer in "gelb" sein, dann liegt es sicherlich im Bereich der 10 Euro
hat der Polizist da aber ein Auge drauf und Du baust die Dinger nach "Abstempeln" der Mängelkarte wieder ein und wirst danach wieder angehalten wird es teurer, da Vorsatz...das kann dann soweit gehen das Du in die Punkte kommst und irgendwann zum Verkehrsunterricht vorgeladen wirst.
Bearbeitet von: E36-Freak am 31.01.2013 um 11:12:07
Tipp:
Zitat:
naja Auslegungssache wohl nicht direkt
76/756/EWG
3.13 . Die Farben des Lichtes , das von den Leuchten ausgestrahlt wird , sind folgende :
- Scheinwerfer für Fernlicht : weiß oder selektivgelb ,
- Scheinwerfer für Abblendlicht : weiß oder selektivgelb ,
- Nebelscheinwerfer : weiß oder gelb ,
"Selektivgelb" ist demnach also kein wirkliches gelb, gelbstichig
was hat das mit "Laune" zu tun?
Edit:
.....wenn es also ein quasi umgebauter Scheinwerfer in Selektivgelb ist, dann ist das Erlöschen der BE...
Dieser Umstand wurde wieder neu in den Tatbestandskatalog aufgenommen- 50 Euro 3 Punkte
...sollte es ein unzulässiger Komplettscheinwerfer in "gelb" sein, dann liegt es sicherlich im Bereich der 10 Euro
hat der Polizist da aber ein Auge drauf und Du baust die Dinger nach "Abstempeln" der Mängelkarte wieder ein und wirst danach wieder angehalten wird es teurer, da Vorsatz...das kann dann soweit gehen das Du in die Punkte kommst und irgendwann zum Verkehrsunterricht vorgeladen wirst.
Bearbeitet von: E36-Freak am 31.01.2013 um 11:12:07
(Zitat von: E36-Freak)
Und was habe ich bitte anderes geschrieben?
Ob ich jetzt hellgelb oder "Selektivgelb" schreibe ist doch auch wieder Ansichtssache.
Und es ist doch Auslegungssache des Prüfers bzw. Polizisten. Wenn bei der Kontrolle, der Originale aber Folierte Scheinwerfer als ok abgetan wird, was ist das dann anderes als Auslegungssache des Prüfers oder Polizisten?
fwd car's don't drift,... they ass-drag!
ja wenn Du meinst... ok dann ist es Auslegungssache
Zitat:
ja wenn Du meinst... ok dann ist es Auslegungssache
(Zitat von: E36-Freak)
Eingeschnappt?
Ich weiss was ich darf und was nicht. Und meine gelb folierten Scheinwerfer sind nicht legal. Das weiss ich. Nur solange sich auch bei Kontrollen niemand drüber beschwert, wen interessierts dann?
fwd car's don't drift,... they ass-drag!
ich binn nicht eingeschnappt...
habe mir offengestanden Deinen Beitrag auch nicht hunterprozentig durchgelesen
Sicher wo kein Richter
hier würdest Du mit den Dingern nicht durchkommen
Die rechtl. Lage ist die: Abblendlicht und Fernlicht muss "weiß" sein. Und dieses "Weiß" ist in der CIE- Farbwerttabelle definiert, dort sind auch prozentual andere Farben vertreten; siehe zugelassene "Allwetterbirnen". Ich warte jeden Tag auf das Gutachen über die Bosch- Scheinwerfer, bin gespannt, ob der Gelb- Anteil noch in den Tolleranzbereich fällt....
Wie gesagt; Anruf bei der Polizeiwache; im Fall 10 Euro und Mängelschein.
Im Saarland sehen es die Ordnungshüter wohl lockerer; aber hier in Berlin fällt das schon sehr auf; deshalb interessieren mich die Fahrer, die selber welche drin haben und wie of sie schon "rausgefischt" wurden. Es gibt hier ein Mitglied, der fährt einen grünen 95- er M3 Gt, in seiner Fotoserie hat er dann wieder auf Weiß zurückgebaut, auch andere schrieben sinngemäß "zuviel Ärger mit den Dingern".
Aber vielleicht sehe ich die Sache zu schwarz und die Ordnungshüter auch eher lockerer? Hm...
Gelbes Licht ist nur noch für Nebelscheinwerfer zulässig. Dies gilt inzwischen sogar für französische Autos. In der StVZO muss dazu gar nichts mehr stehen. Verbindlich sind die ECE-Regelungen. Die kommen in der StVZO einer Beamten-Logik folgend nur als „Abkommen von 1958“ vor.
Grüße Fritz Lorek vom autolichtblog
Hallo Fritz,
ich weiß; das mit dem Gutachten, auf das ich warte, ist der "Strohhalm", für mich stehen die Alternativen:
1. riskieren und alle halbe Jahre mal angehalten werden
2. riskieren und jede Woche angehalten werden
3. "aufgeben", zurückbauen wegen "angehalten werden",
- deshalb das Interesse an "Leidensgenossen" mit deren praktischen Erfahrungen.
Datt jiebs do janich; keener mit den jelben Dingern uff Tour undn Spruch für mich?....:-)