Da machst Du ja was mit. Äußerst heikle Sache, würde ich meinen.
Wie meine Vorredner schon sagten, bin auch ich der Ansicht, daß es im Prozess darauf hinauslaufen würde, was der Sachverständige sagt und das Gericht schliesslich meint. Daß das ZMS kein Verschleißteil ist, ist schon mal super. Wahrscheinlich ist aber auch dessen Lebensdauer begrenzt. Ob mit 220 tkm schon, wird der Sachverständige dann wissen.
Es ist wie beim Zocken: Du musst abwägen, ob Du das schlimmste Szenario (Kosten, Nerven, und nochmal Kosten; die Du, auch wenn Du später gewinnen solltest, erst einmal auslegen mußt) ertragen könntest, bzw. im Falle der Niederlage im Prozess einen Plan B hättest, mit dem Du auch zufrieden sein könntest. Hast Du Dir das durchüberlegt und sind die Risiken für Dich erträglich, würde ich sagen, leg los und nimm Dir einen Anwalt (der was kann halt).
Für welche Variante Du Dich auch entscheidest, ich wünsche Dir das Beste.
Zitat:
Falls bei Gericht für mich entschieden wird muss dan der Händler in seine werkstatt es erneuern oder kan ich es bei bmw machen?
(Zitat von: armin0676)
Na ja, du müßtest dem Händler wenn Du gewinnst, die Chance geben, es zu reparieren. Selber machen geht nicht wirklich. Dann sagt der Händler, das hätte ich billiger machen können und Du hast wieder den Salat.
Das Folgende habe ich dazu aus einem Gesetzeskommentar zum Gewährleistungsrecht (Ö) kopiert:
"Nach dem Gesetz besteht im Interesse des Übergebers eine strenge Rangfolge: Der Übernehmer ist zunächst auf Verbesserung bzw Austausch beschränkt (Primäranspruch). Damit soll dem Vertragswillen am besten Rechnung getragen werden: Jeder bekommt das, was ihm aus dem Vertrag geschuldet ist, wenn auch regelmäßig erst später als beabsichtigt. (...) Die sekundären Behelfe (Preisminderung und Wandlung) kann der Übernehmer grundsätzlich nur dann geltend machen, wenn die nachträgliche vollständige Vertragserfüllung unmöglich oder für einen Teil - etwa wegen massiver Verzögerung - unzumutbar ist."
LG