Hallo Leute, habe für meinen E36 2,8l den Supersprint Auspuffanlage gekauft. Meine Frage ist jetzt, habe natürlich Zettel dafür bzw. Abe/Gutachten.
Da steht drinn: Übereinstimmungsbescheinigung
Typ E36 2,5-2,8 ..
... mit dem am bla bla (nummern) in Flensburg durch das Kraftfahrt Bundesamt genehmigten, im Betriebserlaubnisbogen Nr. D 24652 / e1 034954 und weiter bla bla...
Muss man die Anlage Eintragen lassen oder ist sie Eintragunsfrei ? Danke Vorraus für eure Hilfe.
Nein brauchst du nicht eintragen lassen. Ich aber würde die Anlage eintragen lassen, dann brauchst du nicht immer die ABE mitschleppen. Diese kann auch leicht mal verloren gehen, dann hast du bei einer Kontrolle keinen Nachweis mehr. Was eingetragen ist, kann nicht verloren gehen.
Hast du eine ABE dafür dann brauch der Auspuff nicht eingetragen werden. Ist ein Teilegutachten dabei, muß eingetragen werden. Nee E-Nummer deutet aber auf ne ABE hin.
MfG Jochen
Bearbeitet von: jochen78 am 20.01.2013 um 23:58:08
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...