Zitat:
ich denke so einfach wird die geschichte nicht werden wenn der verkäufer nen wasserdichten vertrag gemachtt hat und am rande der legalität alles´´richtig´´ eingetragen hat !
dann beweise mal die arglistige täuschung beim verkauf !
(Zitat von: elvis35m)
was hat das denn bei einem Händler mit arglistiger Täuschung zu tun ?
Bei der Sachmängelhaftung wird davon ausgegangen das der Schaden schon beim Kauf bestanden hat und dann hat man mindestens 1 Jahr Gewährleistung (wenn der Händler die reduziert hat) und davon
6 Monate Beweislastumkehr....
wie gesagt ich weiss ja nicht was im Vertrag steht...
Ich persönlich lasse meinen Vertrag immer prüfen und wenn es Probleme gibt erledigt das mein Anwalt
(d.h. nicht das ich nicht erstmal das Gespräch mit meinem Verkäufer suche )
Gruss
Bearbeitet von: Opern Geist am 20.01.2013 um 15:46:22