Zitat:
Ist das denn ein Diebstahlschaden oder Sachbeschädigung?(Zitat von: Fresh Prinz)
Zitat:
Denn bei eingeschlagenen Scheiben kreift die Versicherung ja auch nur, wenn etwas aus dem Innenraum entwendet wurde!
In diesem Fall bekommt man besagten Gegenstand ersetzt und die Scheibe!
Wurde garnichts gestohlen, wird die Scheibe auch nicht ersetzt!