Zitat:
Wenn ihr
Linsenscheinwerfer
Scheinwerferreinigungsanlage
und Automatischeleuchtweitenregulierung habt, bekommt ihr den ganzen spass eingetragen
Naja nicht ganz aber fast.
Nach deiner Theorie könnte man dann jeden Orignal E36 Schweinwerfer auf Xenon umrüsten, was aber nicht legal ist.
Generell muss der Scheinwerfer für das Fahrzeug zugelassen sein, sei es durch ABE oder Teilegutachten.
Desweiteren ist es dann egal ob Linsen-oder Reflektorscheinwerfer, da es auf die richtige Streuscheibe ankommt.
Nur Streuscheiben mit der Einprägung "DC" sind mit Xenon kombinierbar.
So für den bestimmten Scheinwerfer ist dann auch nur ein passendes Vorschaltgerät zulässig (35Watt/55Watt).
Dannach braucht man noch die restlichen Sachen(ALWR, SRW).
Passen alle Komponenten zusammen ist Xenon legal und eintragbar.