Felgenumstieg: von 8x17 rundherum auf 8x/9x18 (3er BMW - E36 Forum)
Hallo, liebes Syndikat!
Dies ist mein erster Thread, ich hoffe ich hab nix falsch gemacht.
Hab schon etwas länger nach ähnlichen Threads gesucht, aber keiner befasst sich mit meiner eigentlichen Frage bzw. Situation.
Also:
Ich fahre einen e36 320i Bj.97, habe aktuell 8x17er ET35 Rondell Felgen mit 225/45er rundherum.
Ein bisschen stutzig bin ich jedoch, da in meinem Schein folgendes eingetragen ist:
8x17 ET35 ROD Felgen mit 235/40 R17 Reifen rundherum
UND (!)
7,5x17 originale BMW LM-Felgen (Welche genau, keine Angabe) mit 225/45 R17 Reifen.
Jetzt hab ich mir gedacht, ich müsste das ja sowieso mal berichtigen lassen, denn ich habe ja zurzeit die 8x17er ROD/Rondell Felgen montiert, jedoch mit der 225/45er Kombination!
Jetzt aber zur eigentlichen Frage:
Ich habe Felgen (lt. Beschreibung wieder Rondell) in Ebay gefunden, die ich mir gerne ersteigern möchte.
Diese haben die Maße 8x18 (VA) und 9x18 (HA), beide ET 40 !
Auf der VA befinden sich 215/35er Reifen und auf der HA 225/35er.
Somit müsste diese Kombination locker unter meinen kleinen QP passen, denn es ist rundherum gebördelt, und durch die ET wären die "neuen" Felgen ja eh 5mm weiter im Radhaus, zudem noch ein etwas schmalerer Reifen auf der VA. (Habe jedoch auch noch 5mm Distanzen pro Rad für die VA da).
Und auf der HA fahre ich meine jetzigen 8er ROD ET35 Felgen mit 10mm Distanzen pro Rad, und es schleift ebenfalls nix. Da sollte dann eine 9er ET40 Felge mit selber Reifenbreite eigentlich erst recht passen, oder ?
Jetzt meine Frage. Das Gutachten ist zwar dabei, jedoch meint der Verkäufer, dass diese Rad-/Reifenkombi darin nicht enthalten ist.
Ich habe im Internet und auch hier im Forum durchgestöbert, es fahren doch unter euch mehrere mit dieser Rad/Reifenkombi, wenn auch mit anderem Felgenhersteller.
Also ist es doch möglich, diese Kombi dann eintragen zu lassen, ohne Probleme mit dem abweichenden Rollumfang zu bekommen, oder?
Ich habe außerdem kurz mit dem Rollumfangsberechner rumgespielt.
Wenn ich als "Serienbereifung" meine (derzeitig montierten, aber nicht in der Kombi eingetragenen) 8x17 Zöller mit 225/45er Reifen angebe, liegen die 8x & 9x18er mit 215/35 bzw. 225/35 außerhalb der zugelassenen Toleranzgrenze.
Wenn ich jedoch meine zweite eingetragene Größe von 8x17er Felgen mit 235/40er Reifen als Serienbereifung hernehme, liegt die neue 18-Zöller Kombi innerhalb der Toleranz!
Was meint ihr? Eigentlich dürfte ich ja keine Probleme damit bekommen, denn ich habe ja sowohl 8x17 mit 235/40 als auch 7,5x17 mit 225/45 eingetragen (auch wenn das im derzeitigen Zustand abweicht). Oder zählt bei der "Rollumfangstoleranz-Berechnung" die absolute "Serienbereifung" à la 6x15" mit 205er etc. ?
Ich freue mich auf alle Antworten ! :)
Viele Grüße aus Oberbayern,
Peter
Bearbeitet von: BMW_PW94 am 11.11.2012 um 15:19:45
Hallo BMW_PW94,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Felgenumstieg: von 8x17 rundherum auf 8x/9x18"!
Gruß
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Tipp:
Ich werde mal einfach mit den Felgengutachten und den Herstellerfreigaben der Reifen für die jeweilige Felgendimension mitsamt den Fahrzeugpapieren zum TÜV gehen, und nachfragen, was anderes bleibt mir wahrscheinlich nicht über, oder?
lg
Peter
Tschuldigung für den dritten Post, aber es gibt Neuigkeiten.
Bin nun mal mit den Felgengutachten und den Reifenfreigaben zum TÜV marschiert und hab nachgefragt.
Der hat sich nun meine Story auch anhören dürfen ;) und hat schlussendlich nur gemeint, dass er sowas nicht ohne einer Bestätigung, die die einwandfreie ABS-/ASR-Funktion beschreibt, eintragen darf !
Er hat auch behauptet, dass der Rollumfang im Vergleich zur Serienbereifung innerhalb von nur 1% liegen darf. Das kann doch nicht sein oder?
Wenns nach dieser Behauptung ginge, hätten meine 8x17er mit 225/45er im Vergleich zu den 205/60er R15er Serienreifen auch nicht eingetragen hätten dürfen ???
Hat denn niemand von euch irgendeine Bestätigung oder wenigstens eine Kopie von bereits eingetragenen Rad/Reifenkombis parat?
Wie gesagt, es handelt sich um VA: 8x18" mit 215/35 ZR18er und HA: 9x18" mit 225/35 ZR18.
lg
bei den Felgen kannst du 215/40/18 VA und 245/35/18 HA Fahren dann hast du zum Serien Reifen also 205/60/15 eine Umfangsdifferenz von 0,4% und bei der Geschwindigkeitsabweichung 0%
alles Andere ist Laut Reifen Rechner zu viel von der Differenz
Danke für die Antwort!
Klingt logisch, ja.
Allerdings frage ich mich dann, wie die sehr häufig vertretende Kombi von 215/40R17 auf ne 8,5er Felge vorn und 245/35R17 auf ne 10er Felge hinten eingetragen bekommen?
Denn damit wäre die Abweichung im Vergleich zum Serienrad noch größer als bei meiner Kombination...(wobei die Abweichung von VA zu HA gleich 0 wäre...)
Das Entscheidende ist doch m.E. die Abweichung, wenn eine Mischbereifung montiert wird, zwischen VA und HA ?
Denn die Regelsysteme (ABS, ASC, etc) greifen ihre Werte über Sensoren an beiden Achsen ab, und reagieren bei inneren Abweichungen bzw. greifen dann ein...
Die Abweichung ggü. dem Serienrad bezieht sich ja hauptsächlich auf die Tachoabweichung, und die sollte eigentlich noch im Rahmen liegen, bzw. die oben genannte 17"-Kombination (die ja sehr oft vertreten ist) überschreitet diese noch mehr als meine geplante Kombi...
lg
Quatsch!
Natürlich kannst du 215/35 und 225/35 fahren und auch eintragen lassen und zwar legal!
Die Abrollumfangsdifferenz von 215 zum 225 beträgt 1,2% und ist somit noch vertretbar.
Ich fahre diese Kombi auf allen Fahrzeugen. Eintragung (bei einem kompetenten TÜV-Ing. kein Thema).
Wenn man als Maßstab einen 205/60/15 heranzieht beträgt der Abrollumfang zum 215/35 3,1% und zum 225/35 nur 1,9%. Bis 3% Gesamtumfangsdifferenz gibt es keinerlei Probleme.
Hier ist kein neues Abgasgutachten erforderlich und auch keine Tachoangleichung, denn der Tacho würde gerade mal 2 km/h mehr anzeigen, da das Tachosignal von der HA kommt.
Nur als Beispiel:
Viele fahren einen 215/40/17. Hier beträgt die Differenz 3,7%!!!
E36 - IS IT LOVE?
Vielen Dank Pixsigner!
Genau das mit dem 215/40 R17er Reifen habe ich mir auch gedacht...
Wichtig ist ja eigentlich nur, dass das ABS bzw. ASC keine Faxen macht, die Gesamtabweichung hast du ja schon angesprochen, gerade einmal 2kmh
Ich werde nun mal mein Glück beim TÜV nochmals versuchen bzw. zu einem anderen gehen.
Gibt ja anscheinend echt heftige Unterschiede bei diesen TÜV Leuten, was man hier so alles ließt :/ ...
Meinst du, es würde mir die Eintragung erleichtern, wenn du mir ne Kopie von einer deiner Eintragung zukommen lassen würdest? Wenn ja, wäre ich dir wirklich verdammt dankbar :) !
lg
LG