Zitat:
Als geschädigter hat man das Recht auf einen Anwalt, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Unabhängig davon ob es zu einem Prozess kommt, oder der Anwalt (wie in meinem Fall auch vor zwei Jahren) nur den Papierkram erledigt.
Wie der Threadersteller schon sagte: Als Geschädigter kannst Du nichts dafür und nicht jeder Geschädigte kennt das Gesetz auswendig. Es soll sogar Geschädigte geben, die einfach keine Lust auf die Rennerei und die ganze Abwicklung haben. Damit kann man dann den Anwalt betrauen.
Ich kenne die Gesetzeslage jetzt auch nicht auswendig, aber ich *vermute*, daß Du im Zusammenhang mit dem Unfall weiterhin ein Recht auf den Anwalt hast. Du hast das Ergebnis nicht akzeptiert, somit ist der Fall noch am Laufen. Ich kenne zumindest keinen Gesetzesauszug, der Vorschreibt, daß man den Anwalt unmittelbar zu Beginn gleich mit der Abwicklung beauftragen muss.
Zum Stundenlohn: Soweit ich weis ist es üblich die Löhne einer freien Werkstatt anzusetzen, ausser Du kannst beweisen, daß Du das Fahrzeug *immer* bei BMW hattest. Was Du in diesem Fall wahrscheinlich kannst. Du brauchst auch keinen Prozess zu führen, das einreichen der Unterlagen zusammen mit dem Widerspruch sollte ausreichen. Zur Sicherheit aber gleich von einem Anwalt, damit die wissen woher der Wind weht.
Versicherungen versuchen einfach zu kürzen, wo es geht. Hätte ich meinen Totalschaden damals ohne Anwalt gemacht hätten die mir sicher an die 10.000 Euro weggekürzt. Nach 3 Monaten Streitereien hatten sie mir sogar als i-Tüpfelchen das Kuchenblech meiner Freundin für 20 Euro gezahlt, das bei dem Unfall beschädigt wurde. Sie konnten nicht einen einzigen Cent wegstreichen, dank dem Anwalt. Die Briefe die er geschrieben hat waren gigantisch. :)
Bearbeitet von: Stefan177 am 04.11.2012 um 09:57:47
(Zitat von: Stefan177)
Danke für die hilfreiche Antwort. Ich werde die Tage mal beim Gutachter und nem Verkehrsrechtsanwalt vorbeischauen und mich beraten lassen. Ich persönlich werde keine Briefe an die Versicherung schreiben, da man sich da ja ganz schnell und unwissentlich falsch, bzw. für sich selbst nachteilig, äußern kann.
MfG