Zitat:
Stand da aber Kühlwasserverlust lokalisieren und beseitigen könntest du im Zweifelsfall die Kosten der ersten Reperatur zurückverlangen da der Auftrag ja nicht erfüllt wurde.
Immer auf die Formulierung achten.
(Zitat von: faunjonny)
Das ist richtig. Andererseits ist Deine Formulierung aber ein Freifahrtschein, beliebige Teile zu tauschen. Die beiden Formulierungen wären wohl vom reinen Endbetrag her auf's gleiche rausgelaufen, da sie auch hier vermutlich zuerst das Thermostat getauscht worden wäre.
In diesem speziellen Fall (da die Versicherung zahlt) wäre allerdings so ein "Freifahrtschein" besser gewesen, einfach aus dem Grund, weil Dich die Kosten nicht interessieren.
Bearbeitet von: Stefan177 am 30.10.2012 um 18:34:00