Weder der entsprechende Paragraph in der STVZO noch der ADAC wissen etwas von einer Vorschrift, achsweise gleiche Hersteller und und Modelle verwenden zu müssen:
§ 36 STVZOADACDer Threadersteller hat insoweit recht, dass er baugleiche Reifen auf einer Achse fahren muss. Dabei bezieht sich "baugleich" aber lediglich darauf, dass die Reifen entweder Diagonal- oder Radialreifen sind. Nicht mehr, nicht weniger. Da jedoch eh kaum noch Diagonalreifen bei PKW´s verwendet werden, ist auch dass eher theoretisch. Das Mischen und Fahren von vier verschiedenen Herstellern, Profilarten und -tiefen, Sommer- und Winterreifen, Traglastindizes ist also zulässig, solange die Mindestanforderungen eingehalten werden.
Im Übrigen ist diese Frage schon häufiger im Forum aufgetaucht und diskutiert worden. Die Suche gibt da gern nähere Auskunft.