Zitat:
Eigentlich habe ich mich schon sehr gewissenhaft und ordentlich dazu geäußert.
Mein Beitrag sollte ja auch nur eine rechtliche Würdigung der gelben US-Standlichter sein.
Gelbes Licht nach vorne --> Kann man vergessen.
Deine Varianten sind ja mit weißem Licht aber diesbezüglich kann ich dir rechtlich folgendes sagen.
Variante 1
Rein rechtlich gesehen, kann man nicht einfach nen Blinker aufbohren und da ne Glühbirne reinpacken. Das ist eine Veränderung der Lampe. Wenn das dann eine Begrenzungsleuchte (Standlicht) sein soll, so darf dieses nach § 51 StVZO nur in Scheinwerfer (Fern und Abblendlicht gem. § 50 StVZO) eingelassen sein, in keine andere Leuchte. Steht alles so im Gesetz, solltest du nen anderen Gesetzestext haben, der dass erlaubt, z.B. nen EU-Text kannst du mir den bitte zukommen lassen, da gibt's manchmal echt Wiedersprüche.
Variante 2
Ist ja das selbe wie in Variante 1 Bautechnisch nur der Anschluss ist anders. (Aber nur so, brückt dann die Standlichtbirne einmal Plus vom normalen Licht auf die Blinkerbirne, sodass diese automatisch mitleuchtet ??? --> wäre dann ja auch wieder gelbes oder orangenes Licht was dauerhaft leuchtet --> auch verboten)
Es sei denn du meinst, dass Licht hat eine andere Funktion, wüsste jetzt aber nicht, welches Licht es gem. StVZO an einem Auto sein sollte.
Das mit den erlaubten ABE Varianten, mag sein, dass man sowas rankriegt.Die EU ist groß und deren Rechte brechen da die deutschen, wenn also ein EU-Land sowas herstellt mit E-Zeichen und du die einbaust, sind die in Ordnung.
Wegen deiner ABE freien Scheinwerfer.
In dubio pro reo. Der Kollege müsste dir beweise, dass das nicht stimmt, was du sagt. Im zweifel, da er ja kein staatlich anerkannter Prüfer ist, könnte er das Ding sicherstellen oder anders den Beweis erbringen. Einfach zu behaupten, dass es einfach so ist, klappt nicht.
Aber mal ganz im ernst ein Kollege der dass macht, lehnt sich ganz schön weit aus dem Fenster und müsste gute Gründe zum Zweifel haben. Sollte so also nie passieren.
Soweit die rein rechtliche Würdigung deiner Erweiterungen zum Thema US-Standlicht.
Aber ich persönlich habe ja bereits erwähnt, dass ich nur Tickets an "gelbe Dauerstrahler" verteile, daher sind mir deine Varianten, sollte ich die treffen, relativ egal. (Opportunitätsprinzip)
(Zitat von: derschurkemitdergurke)
muss da nochma meinen senf dazu geben .
das was du da sagst stimmt nicht komme gleich darauf zurück , aber vorerst mal .
dass mit der variante 2 hast ´du falsch verstanden . also anders ausgedrückt . nimm ein standlichtplus-kabel und ein kabel mit blinkerplus und häng das auf eine birne , was passiert ? wenn du begrenzungsliche einschaltest , dann leuchtet diese birne , egal ob jetzt orange oder weiss , aber wenn du blinkst , was passiert dann ? dann blinkt auch die birne mit .
so und jetzt zurück : das mit scheini und begrenzungslicht in deinem fall wäre unfair bzw ist ein widerspruch was du sagst , denn es gibt einige fahrzeuge die unterhalb vom blinker das standlicht haben bzw sogar extra verbaut an der front haben .
da gibts sogar einen bmw der das orginal zu bieten hat und mir spontan einfällt !!!! der e36 z3 !!!! dieser bmw hat das begrunzungslicht nicht nur im scheini !!! sondern hat das in einer extra leuchte an der front verbaut . dass müsste aber laut gesetz wie du es hier sagst , nicht sein dürfen !!!
ich habe leider nicht mehr den text , aber ich hab mal gelesen , dass dieses begrenzungslicht in einem eigenen gehäuse verbaut sein darf bzw zusätzlich verbaut sein darf (bmw e36 Z3 zb ).
klar mit e nummer usw . denn wenn man auch im weissen blinkerglas eine extra weisse lampe drinne hat , wäre die zusätzliche lampe im blinker räumlich abzutrennen vom blinkerinnenleben-gehäuse .
und da ist eher der knackpunkt oder ? zusätzliches begrenzungslicht ja , denn der e36 z3 ist das beste beispiel dafür und wenn ja , wo und wie darf es montiert dann sein , auch im blinker ? aber nur unter der einhaltung wenn es ein weisses blinkerglas ist ? und muss es trotzallem räumlich getrennt sein ?
und was ist mit fahrzeugen die den blinker im scheini haben ? haben die dadurch vorteile ? wäre gesetzlich ungerecht gegenüber anderen oder ?
deshalb sagt dein letzter satz für mich nichts aus , denn ich bin kein deutscher , und ein fahrzeug dass von usa hier rumfährt mit us-kennzeichen den darfst du auch nicht strafen wegen seinen orangen standlicht oder roten blinkern hinten ....
denn wenn es so wäre , dann dürfte kein deutsches getuntes auto bei uns in österreich fahren , wegen der tüv-austria-bestimmungen , die sehr viel schärfer als bei euch sind .....
ps: hab den herrn eh gesagt , dass er mir dann es beweisen soll , dass ich angeblich meine scheini selber umgebaut habe . hatte in diesem ort eine freundin damals und bin natürlich der polizei aufgefallen mit meinem auto und er sagte auch , dass er mich schon desöfteren aufhalten wollte , aber es die verkehrslage nicht zuließ , aber jetzt hat er mich ja meinte er.... hab eh alles eingetragen gehabt und hatte auch seitdem keine kontrolle mehr , da er es sicher an seine kollegen weitergegeben hat , dass der mit dem kennzeichen alles in ordung eingetragen hat und alles am auto passt .
natürlich war ich aber gleich gesprächsthema nr 1 in diesem ort , da viele mich bei der kontrolle gesehen hab , hat ja auch ein halbe stunde sicher gedauert mit allem checken ....
hat mich aber auch gelobt und meinte dass ich einer von sehr sehr wenigen bin , die wirklich alles eingetragen haben und mein auto auch in wirklich guten zustand ist und auch von der verarbeitung usw .... seitdem hat er immer gegrüßt wenn er mich sah .