Zitat:
5. Du hast das Recht dir den Zeitwert von 4200chf auszahlen zu lassen. Danach würde ich den Wagen nach D zu einer faehigen Karosseriewerkstatt (nicht zu BMW) zur Reparatur bringen. ...
(Zitat von: CH-Cecotto)
Hi,
wenn die Versicherung den Zeitwert zahlt - wem gehört dann das Wrack?
Doch der Versicherung - oder?
Man hat also nichts, was man irgendwohin zu Reparatur schieben kann.
Man kann natürlich das Gutachten anfechten.
Zumindest in Deuschland hat der Geschädigte das Recht der Gutachterwahl.
Da ist es auch egal, wenn beide Unfallgegner bei einer Versicherung sind.
Aber ohne Rechtsschutz wird das teuer, wenn die Versicherung das nicht ohne klage akzeptiert...
Ciao - Carsten