Zitat:
Hi,
als gelernter Kaufmann bin ich zumindest halbwegs vom Fach. Erst einmal hat der Verkäufer wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt eine Gewährleistungspflicht -> sprich du kannst ihm eine Frist setzen zur Beseitigung des Mangels (=Reparatur oder Neulieferung der defekten Ware, das kannst du dir aussuchen).(Zitat von: economix)
Zitat:
Im übrigen würde ich erstmal gar nix unternehmen so lange bis was Schriftliches kommt.
Zitat:
Außerdem ist dann da noch die Sache mit der Gewährleistungspflicht, die er nachkommen muss.