Zitat:
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selbst schuld wenn man bei einem nicht gekauften auto schon tüv und au macht
(Zitat von: Salamanderking)
so sieht es mein Vater, aber wenn ein Autohändler suggeriert und Mängel verschweigt, dann ist das doch ein strafrechtliches Verhalten und man sollte solche Autohändler schnellstmöglich mit Polizei und Staatsanwaltschaft aus dem Verkehr ziehen - oder nicht? Bei einer Hausdurchsuchung oder Durchleuchtung der Historie des Autos könnte man ja -möglicherweise- sogar die Bekanntheit der Fehler nachweisen und auch schon verkaufte, andere Autos möglicherweise voll betrogener Kunden entdecken und diese warnen...
ich denke, ich lasse mich von der Polizei einfach mal beraten. Die haben vielleicht schön ähnliche Erfahrungen gesammelt.
(Zitat von: 318iS Cabrio)
ja so ist es leider . der händler ist nicht verpflichtet dir auskunft über schäden oder reparierte teile auskunft zu geben . hatte einen streitwert von etwa 35.000 euro und habe geklagt auf rückwicklung des kaufvertrages da mir gewisse sachen nicht gesagt wurden obwohl ich danach ausdrücklich gefragt habe und mir wurde bei anwesenheit eines zeugen noch gesagt , dass dies ein bankeinzug auto sei und der vorbesitzer dieses auto wieder zurückhaben will und bla bla . prozesskosten dank rechtschutz abgedeckt .
alle kosten inkl sachverständiger und bla bla waren insgesamt etwa 62000 euro . plus 35.000 des kaufpreises plus 4 prozent zinsen seit klagebeginn .
habe verloren bei gericht . habe berufung mit anwalt erhoben ! auch diese habe ich verloren .
mein rechtschutz hat nur eine deckung von 65.000 euro gedeckt . habekeine möglichkeit gehabt in die instanz zu gehen .
urteil war ungefähr so : händler ist nicht verpflichtet nach baragraph so und so ,angaben zumauto zu machen und bla bla ...
meines erachtens gehört dieser gerichtsbeschluss ins fernsehen . das gibt jeden betrüger die chance seine autos so zu verkaufen wie er will . frechheit is das , und man hat keine chance . ich hatte zumindest keine chance zu gewinnen . obwohl mir der händler vor gericht, vor dem richter das angebot machte , ich bekomme von ihm 12.500 euro zurück undkann das auto behalten . mein anwalt und ich dachten , wau wir haben so gut wie gewonnen . als das urteil kam , war schweigeminuten angesagt und auch die berfung wurde abgelehnt . traurig und das bei einem bmw-händler . . meiner meinung geschmierte sache , aber nun is es vorbei und hab einen schaden von zig tausend euro . das auto gibts nicht mehr und hab einen verlust von 45.000 euro gehabt und dem richter hat es nicht mal gejuckt .
Bearbeitet von: Mani73 am 02.07.2012 um 00:48:45