Zitat:
Hi,
Bullshit! Nix Steuern, da EU.
(Zitat von: cxm)
Schon klar. Wenn dein italienischer Händler des Vertrauens keine Steuer ausweist, darfst du an der Grenze bezahlen. Deswegen schrieb ich ja "u.U." = unter Umständen. Solls noch genauer sein? Musst nur etwas sagen. Unterschieden wird sogar zwischen Neu- und Gebrauchtwagen (ab 6 TKm und 6 Monaten = Gebraucht im Sinne der EU Richtlinie). Bei Neuwägen wird die Steuer beim Anmelden fällig. Und zwar wo? Genau - hier in Deutschland. Also schöne Überraschung für den, der dir den Mist glaubt, den du schreibst.
Selbst in der EU müssen Steuern abgeführt werden. Auch wenn es keine Zoll - Einfuhrsteuer ist. In einem Land von der EU aber immer. Bis 2015 in dem Land, wo die Ware gekauft wird (Für Neuwagen s.o.).
Mit der neuen Harmonisierungsrichtlinie ab 2015 immer in dem Land wo "hingekauft" wird. Bei Privatkauf aus der EU gar nicht, denn da muss die Privatperson (wie auch hier) nicht abführen. Der vom TE gezeigte Händler weist die Steuer aus - schön. Dann hat man eben keine Probleme. Gerate doch mal an einen, der sich die Steuer sparen will und dich belappert, das Auto doch für 20% weniger mitzunehmen. Auch Bullshit? Na dann schau dich doch mal in unserem Land um. Denkst du in Italien ist das anders?
Übrigens: Der schicke 535 M - Sport von der verlinkten Seite - was glaubst du, wofür steht: "IVA non deducibile". Ahh warte - Steuer nicht ausweisbar. Bei allen anderen 21%.
Also steck dir dein "Bullshit" bitte an den Hut, ehe du falsche Ratschläger erteilst.
Im dümmsten Fall glaubt dir ein User das und wundert sich an der Grenze, oder u.U. (= unter Umständen!) beim Anmelden. Oder man kriegt nach dem Anmelden nen schicken Steuerbescheid mit Vorladung zur Staatsanwaltschaft.
Bearbeitet von: Runnerz am 25.06.2012 um 18:43:53