habe folgendes problem: habe mir im januar ein e36 cabrio zugelegt für den sommer, das cabrio steht abgemeldet im hof. da ich aber mein cabrio anmelden möchte und bis november fahren möchte und den compact erst wieder zum dezember anmelden will, bin ich bei einer frage ratlos. der compact hat tüv bis juli. kann ich den compact abmelden das cabrio anmelden und den compact im herbst mit abgelaufenen tüv anmelden? also ohne kennzeichen darf man nicht zum tüv fahren und ohne tüv keine anmeldung? muss ich den tüv schon jetzt machen?
mfg imotski (saisonkennzeichen kommen noch nicht in frage da ich das cab im herbst wahrscheinlich verkaufe)
Wer künftig sein Auto mit mehr als zwei Monaten Verspätung zur Hauptuntersuchung bringt, wird nicht mehr mit Rückdatierung bestraft. Das Auto wird aber einer "vertieften Untersuchung" unterzogen, die 20 Prozent mehr kostet als die reguläre Überprüfung. Im Gegenzug soll die Plakette aber vom Tag der Untersuchung an gelten und wird nicht mehr auf den ursprünglichen Termin zurückdatiert.
Da kannst Du nur zum Tüv fahren, solange das Kennzeichen für den Wagen gilt. Eine Rückdatierung gibt es ja imho nicht mehr, wenn Du dann also später dahin fahren musst, weil die Plakette in der Standzeit des Wagens abgelaufen ist oder abläuft, dann zahlst Du halt entsprechend mehr Gebühren...oder aber Du lässt vor Ablauf der Plakette die HU machen