Zitat:
Füllt man einfach eine verlusterklärung des Fahrzeugschein aus und gut.
(Zitat von: ZAROES)
So einfach ist das nicht. Du musst ne eidesstattliche Versicherung abgeben. Da steht bei Flunkern Gefängnisstrafe drauf. Wenn Du dummerweise noch erwähnst, daß er gestohlen wurde oder ne ähnliche Geschichte, dann schaltet sich automatisch die Polizei mit ein.
Zuerstmal ist es sicher so, daß der, der das Auto und den Brief hat gute Karten hat. Aber in der Realität kommen da noch andere Probleme dazu. Der Besitzer des Fahrzeugs wird das Ding als gestohlen melden, samt Fahrgestellnummer, die sich immernoch am letzten Kaufvertrag findet. Dann meldest Du das Ding erstmal garnicht um. Wenn Du es doch ummeldest wird die ganze Sache wie von selber vor dem Staatsanwalt landen. Der Besitzer hat nen Kaufvertrag und ne Geschichte zu dem Thema. Du hast garnichts, nur das Auto und den Brief. Nichtmal Schlüssel.
Von daher denke ich, daß es garnicht so einfach ist, die Geschichte dann vor dem Richter astrein rüberzubringen.
Einzige Chance wäre es, das Ding irgendwie ins Ausland zu bringen, aber dann frage ich mich wieder: Wozu der Aufwand mit dem Brief. Das geht auch so, wie tagtäglich wieder demonstriert wird.
Bearbeitet von: Stefan177 am 30.05.2012 um 22:28:30Bearbeitet von: Stefan177 am 30.05.2012 um 22:28:56Bearbeitet von: Stefan177 am 30.05.2012 um 22:30:03