Zitat:Zitat:
allerdings wer will Dir nachweisen, das das Fahrzeug vor 4/2000 und nicht danach mit Xenon nachgerüstet wurde, wenn Du die Scheinis aus diesem Baujahr verbaut hast?
"Theoretisch" der Computer wenn du die Fahrgestellnr eingibst und die Werksausstattung abfragst^^
Ob und wer das macht, naja ;)
Zitat:
Da Brauch ich keinen Hinweis auf ne suchfunktion die hoch Themen ausspuckt wo ebenfalls auf die suche hingewiesen wird sondern einfach eine normale antwort
Mit anderen Worten..."Du bist zu faul um die Suchfunktion zu benutzen"?(Zitat von: Fresh Prinz)
Zitat:
Ich möchte einfach nur wissen wo ich die xenon sw anschließe und ob ein neuer kabelbaum nötig ist! Da Brauch ich keinen Hinweis auf ne suchfunktion die hoch Themen ausspuckt wo ebenfalls auf die suche hingewiesen wird sondern einfach eine normale antwort(Zitat von: BMWElite)
Zitat:
"Theoretisch" der Computer wenn du die Fahrgestellnr eingibst und die Werksausstattung abfragst^^
Ob und wer das macht, naja ;)
Zitat:
Ist klar, meine Aussage bezog sich auf den Umstand wenn der Wagen werksseitig aber mit Halogenlicht ausgerüstet...und vor dem Stichtag, also vor dem 01.04.2000 mit Original-Xenon nachgerüstet wurde
Zitat:
lautet also: Gab es das Modell vor 04/2000 mit Xenon ab Werk und wurde der Modellreihe die allgemeine Betriebserlaubnis ohne Auflage ALWR und SWRA erteilt und werden bei der Umrüstung ausschließlich die damals in diesem Modell verbauten Komponenten verwendet, wäre das nachrüsten ohne gesonderte Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere theoretisch möglich.(Zitat von: Papa76)
Zitat:Zitat:
lautet also: Gab es das Modell vor 04/2000 mit Xenon ab Werk und wurde der Modellreihe die allgemeine Betriebserlaubnis ohne Auflage ALWR und SWRA erteilt und werden bei der Umrüstung ausschließlich die damals in diesem Modell verbauten Komponenten verwendet, wäre das nachrüsten ohne gesonderte Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere theoretisch möglich.(Zitat von: Papa76)
Nein.
War das konkrete Fahrzeug vor dem 1.4.2000 mit einem Xenon-System ohne ALWR und SWRA verbaut, so darf diese erhalten bleiben, obwohl sie den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr genügt (Bestandschutz).
War das Fahrzeug vor dem 1.4.2000 nicht mit Xenon ausgerüstet und wird es nach dem 1.4.2000 mit Xenon ausgerüstet, so sind ALWR und SWRA vorgeschrieben. Das es für das Fahrzeug eine Musterzulassung mit Xenon gibt, spielt dabei keine Rolle.(Zitat von: Saugnapf)
Zitat:
Oder aber man bekommt noch so ein altes begehrtes Nachrüstset gebraucht von irgendwo!
Dann könnte man es sich noch in seinen vor Bj 91 Karren einbauen^^(Zitat von: Fresh Prinz)
Zitat:
lautet also: Gab es das Modell vor 04/2000 mit Xenon ab Werk und wurde der Modellreihe die allgemeine Betriebserlaubnis ohne Auflage ALWR und SWRA erteilt und werden bei der Umrüstung ausschließlich die damals in diesem Modell verbauten Komponenten verwendet, wäre das nachrüsten ohne gesonderte Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere theoretisch möglich.