Zitat:
Deine Zulassung erlischt sobald du dein Scheinwerfer öffnest!
(Zitat von: Fantaedition)
Nicht ganz. Wenn du den Scheini öffnest und beispielsweise Angel Eyes einbaust. DAS ist ILLEGAL. Weil das in der Tat die Beleuchtung beeinflusst. Wenn du aber den Inlay (der Rahmen) lackierst (Silber oder Schwarz) sollte eigentlich nicht verboten sein, weil das nicht direkt mit der Beleuchtung zu tun hat.
Ob man die Folie bei einem Blinker beklebt, mag ich mal zu bezweifeln. Denn: Mein vorderer Blinker ist verschweißt, also müsste ich es fräsen oder so.
Und wieviele Leute haben bei ihrem Autos gelbfolierte Nebler? Wenn es doch illegal wäre, würden die doch schon längst aus dem Verkehr gezogen werden, oder nicht?