Zitat:
Danke, jedoch könnte es doch evtl. Probleme geben, da ich doch nun eine andere Rad-/ Reifenkombination fahre (M135 mit 225/255). Standard waren doch 225/245 17" M-Felgen montiert.
Und eine (eintragungsfreie) ABE bedeutet ja nur, dass man nicht eintragen lassen muss, wenn alles andere (insb. Rad-/Reifenkombi) in Originalzustand bleibt.
Die M135 mit dieser Reifenkombination, wie ich sie fahre, sind ja werkseitig für mein Modell zugelassen, somit musste ich diese ja nicht eintragen lassen..
Zählt es bei mir nun zum originalen Zustand und brauch die Spurplatten mit ABE somit nicht eintragen lassen?
(Zitat von: Philasl)
ja es gilt bei dir als original zustand, musst somit die spurplatten mit abe nicht eintragen lassen