Das alte Thema Unterbodenbeleuchtung (TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum)
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 16.04.2012 um 12:43:59 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.
Servus hab mal ne kleine Frage oder diskusion was ihr davon halten!
Undzwar ist es ja möglich Unterbodenbeleuchtung ( nur seitlich, nicht vorne und hinten )
Als Arbeitsplatzbeleuchtung bzw Pfützenlicht einzutragen.
Hier ein Auszug der StVZO :
(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
So da es aber oft dazu kommt wenn man sie an die innenraumbeleuchtung klemmt gehts ja auch an wenn man die anmacht beim fahren oder die türe leicht öffnet wenn die UBB an den türkontakt geklemmt ist..
Das ganze will ich ja gar nicht wärend der fahrt sondern nur wenn ich die tür aufmache undzwar beim Zündung aus...
Habe eine Flexible weisse Unterbodenbeleuchtung mit E Zeichen rumliegen
die könnte ich ja dann in verbindung mit einem öffner relais schalten an zündung sprich klemme 15 (Steuerstromkreis)
Und den Arbeitsstromkreis an die Innenraumbeleuchtung.
Folglich müsste ja dann wenn zündung aus ist also das Fahrzeug nicht in der lage ist loszufahren xD die UBB als "Arbeitsstellenbeleuchtung" ansein und sobald die Zündung angeht müsste sie ja ausgehn und die innenraumbeleuchtung noch funktionieren wenn mein gedanke richtig ist! ( Ein öffner relais öffnet ja den Arbeitsstromkreis also liegt keine Spannung an der UBB an)
ps: Nicht gleich steinigen für mein vorhaben xD
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 16.04.2012 um 12:43:59
We dont drive fast. We fly low.
Hallo yorilla,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Das alte Thema Unterbodenbeleuchtung"!
Gruß
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Tipp:
Hab auch schon gehört dass in seltenen Fällen so etwas als Ein/Ausstiegsbeleuchtung eingetragen wurde!
Weiß dürfte eher kein Problem sein, Rot und Blau sind ohne hin tabu!
Am besten du fährst zu ein paar Tüvlern in der Nähe und fragst sie, es kann dir keiner besser beantworten!
Denn wenn die dir das nicht eintragen kannst du es eh vergessen, auch wenn hier noch 10.000 Leute kein Problem damit haben!
One of the last wild Ducks!
Servus!
Von Foliatec gibt es was legales mit Gutachten. Schau mal hier:
LinkmfG Linde
Weiß als ein/ausstiegsbeleuchtung ist erlaubt, muss aber vom tüv abgenommen werden, bunt nicht!!
Also die punktausleuchtung find ich um ehrlich zu sein recht bescheiden^^
hab ja soweit auch alles und natürlich solls auch weiss sein will ja keine kirmesbude auf rädern haben^^
We dont drive fast. We fly low.
Es gibt von Salberk einen Spiegel in E90 Optik für E36, E46 und co auch elektr. anklabbar,
der hat auch eine Beleuchtung für den Einstiegsbereich!
Werd mir evtl sowas zulegen!
Das von Foliatec naja wär ned so meins, ist irgendwie etwas halbes!
One of the last wild Ducks!
Servus danke für deine antwort kenne die salberk spiegel auch mit der unterflurbeleuchtung aber bin von deren qualität nicht begeistert hab mir mal schwarze nieren von denen gekauft und die form von den spiegeln find ich auch absolut unpassend zum e46 fl cabrio!
Die von foliatec gefällt mir auch nicht... hab weisse flexible led röhren die nicht punktuell leuchten sondern ganz!
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