Hallo Leute,
mir ist heute ein älterer Herr, fast 80 Jahre, beim rückwärts ausparken in die Fahrertür geknallt. Polizei war da. Der Herr hatte einfach nicht geguckt... :( Nun gut. Er ist die Nr. 1 auf der Unfallmitteilung und hat ein Bußgeld bekommen. -> Ich stand als er losgefahren ist. Hupen zwecklos. Er hat es garnicht gemerkt. An sich nun alles kein Problem. Doch eine Frage bleibt für mich: Darf ich mich auf einem Parkplatz ohne Fahrrichtungsmarkierungs auf dem Boden links neben die Autos stellen, um rückwärts einzuparken?
Es gibt doch kein Linkshinstellverbot (um einzuparken) auf öffentlichen Parkplätzen, oder? Doofe Frage, ich weiß. Will mich nur absichern.
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Danke
Bearbeitet von: Black-Elegance am 17.03.2012 um 20:05:14