Zitat:
dachte dran das die blinker leuchten und das fernlicht auch aber nur auf 40%
hatte das mal gelesen ???!!!
(Zitat von: KaiE36Ti)
also hier steht blinker leuchten. da solltest du besser lesen was sache ist. darauf wurde gefragt wegen dem versicherungsschutz...
da hab ich geschrieben das es eben verboten ist lt. STVZO. und das hast du eben auch untermauert.
ja ich weiß du mit deinem märchenkommentar bist da wesentlich besser.
und nicht ich sage verboten sondern die STVZO.
ein versicherungsschutz besteht nur wenn das Kfz den entsprechenden gesetzlichen bestimmungen entspricht. wenn du was daran veränderst ohne entsprechende abnahme durch die einschlägig bekannten institiutionen , enspricht es eben nicht mehr den gesetzlichen bestimmungen und ist somit nicht erlaubt.
so und für mich ist das jetz hier auch erledigt. es muss ja am ende jeder selber wissen was er macht und ob er die vorschriften sich aneignet oder nicht.