Zitat:
es ist die ruv24.
aber glück im unglück, die vertrag bei der neuen versicherung war noch innerhalb der zweiwöchigen widerrufsfrist. ich habe diesen nun widerrufen.
also muss ich zunächst bei der alten bleiben, werde das selbe spiel also noch mal machen, sprich wagen abmelden im oktober und kündigen.
ich frage mich nur ob das geht, da der wagen ja jetzt auf saison zugelassen ist?
(Zitat von: b-mw-323)
dann hast du schon mal ein problem weniger, wenn der wiederruf greift, allerdings müsste der neue versicherer eh vom vertrag zurücktreten so lange der alte noch besteht, da eine doppelversicherung nicht zulässig ist. hier brauchst du dir also erstmal weniger den kopf zerbrechen.
ich denke abmelden musst du den wagen im oktober nicht unbedingt, sondern nur fristgerecht 3 monate vor ablauf des versicherungsjahres kündigen. nehmen wir an der beginn / ablauf des versicherungsjahres im vertrag ist der 01.01. des folgejahres, dann muss deine kündigung bis spätestens 30.09. beim versicherer vorliegen. am besten per einschreiben kündigen, da sich die direktversicherer wie z.b. die RuV24 gerne mal etwas affig verhalten, wenn es um kündigungen oder schäden geht.
wie sich das jetzt mit dem versicherungsschutz deines vertrages in verbindung mit den saisonkennzeichen verhält, da muss ich mich wie gesagt erst umhören. wenn ich da was genaueres weiss, sage ich dir bescheid.
Bearbeitet von: resistance89 am 06.03.2012 um 22:52:50