Unfall gehabt - Wertgutachtenfrage!? Bitte helfen (Geplaudere Forum)
Erst mal Hallo alle miteinander, bin neu hier :-)
Fahre seit ca. einem Jahr ein BMW 320 Coupe Diesel BJ 2005 und hab mir jetzt für den Sommer einen Zweitwagen gekauft, einen 330 CI Cabrio BJ 2004.
Der Wagen hat 163.000km gelaufen und EINEN Tag nachdem ich ihn neu hatte, ist mir direkt einer hinten drauf gefahren... Die Schuldfrage ist eindeutig geklärt, das Gutachten zum Schaden wurde erstellt und soweit ist alles ok, jedoch stellt sich die Versicherung quer und behauptet, der Wagen hätte aufgrund des Alters und der Kilometer KEINEN Wertverlust... Deshalb bitte ich euch kurz um eure, evtl. fachliche, Meinung oder evtl. hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und weiss wie nun vorzugehen ist!? Der Gutachter ist ein "neutraler", welcher von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde.
Der Wagen hat folgende Daten:
330 CI Cabrio, Automatik, 18 Zoll M135 Felgen, 163.000km gelaufen, ich bin erst 2. Hand, BMW Scheckheftgepflegt, M Paket 2 komplett, M Innenausstattung komplett, Navi usw usw.
Bei Mobile kostet der Wagen zwischen ca. 16. und 20.000 Euro mit der Ausstattung und in dem Baujahr....
Der Wagen ist bzw. war 100% unfallfrei vor dem Heckschaden, dass hat der Gutachter bestätigt... Für die Reperatur muss der Wagen auf eine Richtbank, Heckschaden - Summe ca. 4400,-EUR
Muss ich der Versicherung jetzt Druck machen, dass die noch nen Wertminderungsgutachten in Auftrag geben?
Sollte ich selbst zur Dekra, und ein Wertminderungsgutachten in Auftrag geben?
ODER - hat der Wagen tatsächlich keinen Wertverlust???
Bitte um Hilfe... Zum Anwalt gehen will ich nicht - wollte das so möglichst unbürokratisch lösen... Ich hasse Advokaten ;-)
Vielen Dank schon mal an euch!!!
Hallo limited-turbo,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfall gehabt - Wertgutachtenfrage!? Bitte helfen"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
mb100
02.03.2012 | 21:33:37
Für ein Wertminderungsgutachten is im Endeffekt die Brüh teurer als die Fisch. Wenn im Gutachten ein merkantiler Minderwert festgesetzt wurde, reicht dies üblicherweise aus. Die Gerichte gehen / gingen dahin zu sagen, dass für ein Auto, das älter als fünf Jahre und / oder (afair) 100.000 km ist, keine Wertminderung zu ersetzen ist.
Das einzige, was möglicherweise Erfolg versprechen könnte, wäre ein Anwalt, der entsprechend Urteile raussucht, wo dennoch - trotz hohem Alter und / (oder) hoher Laufleistung noch ne Wertminderung zu ersetzen war.
(Wobei bei mir bei meinem damals sieben Jahre und 67.000 km alten Wagen der merkantile Minderwert ersetzt wurde)
Bearbeitet von: mb100 am 02.03.2012 um 21:36:29
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Darf ich fragen was das für ein Wagen war und wie hoch die Wertminderung in diesem Fall war?
Also dreht es sich bei so ner Wertminderungssache um 2-300EUR oder 2-3000EUR???
mb100
02.03.2012 | 21:44:13
War der 318, den ich auch heut noch fahr, und die Wertminderung lag bei 200 Euro lt. Gutachten. War auch ein Auffahrunfall / Heckschaden bei mir, Rep.-Kosten 2800 Euro inkl. MwSt. Wobei das 2007 war. Also ewig her - in juristischen Zeiträumen gerechnet.
Das einzige, was Dir bleibt, is die aktuelle Rechtsprechung. Offensichtlich is der BGH von der Fünf-Jahre-100.000-km-Geschichte weggekommen. Die Versicherungen halten sich natürlich noch gern dran.
Unterm Strich stehst Du da allein auf verlorenem Posten. Wenns Dir wichtig is und wenn es sich lohnt, lass das über nen Anwalt einfordern. Wenn Du am Unfall nicht schuld bist, zahlt den der Unfallgegner bzw. die Versicherung des Unfallgegners.
Wurde bei Dir überhaupt ein merkantiler Minderwert im Gutachten festgehalten?
Bearbeitet von: mb100 am 02.03.2012 um 21:46:37
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Tipp:
Bei mir hat es immer geheißen "Da Ihr Fahrzeug durch das hohe Alter (9 Jahre) bei keinem Seriösen BMW Händler mehr verkauft wird, erhalten Sie auch keine Wertminderung!"
Ist jetzt einfach ausgedrückt aber so stand es im Bericht vom Gutachter!
Ich würde den Wagen aber auf jeden Fall von einem unabhängigen Gutachter DEINER WAHL anschauen lassen!
Einem Kumpel ist auch mal einer in sein E36 Cabrio mit Vollausstattung reingefahren!
Da war hinten alles hin, im Kofferraum hat es die Plastikverkleidung weggesprengt, Rahmen war verzogen usw
Der Gutachter hat einen seiner Meinung nach zu geringen Wert festgestellt, also ist er zu einem anderen!
Der hat dann noch etwas mehr entdeckt, wie M Paket, Ledersitze usw und hat den Wert noch mal ordentlich nach oben korrigiert!
Aber alles in allem glaub ich wirst du in Sachen Wertminderung nichts mehr reissen...
Schau lieber das alles ordentlich bei BMW gegen Rechnung wieder instand gesetzt wird und gut!
One of the last wild Ducks!
Zitat:
Der Gutachter ist ein "neutraler", welcher von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde.
(Zitat von: limited-turbo)
Der Satz ist gut. :D
Dir steht es zu, einen eigenen Gutachter einzuschalten, sowie einen Anwalt zu nehmen. Davon würde ich dann jetzt auch Gebrauch machen.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Hi, genau das stimmt. Die Versicherung kann ja nen Gutachten beantragen aber die Auswahl, welcher Gutachter es wird, steht dir als Geschädigtem zu. Ebenfalls steht es dir zu einen Anwalt deiner Wahl mit der Wahrnehmung deiner Interessen zu beauftragen.
Die "Wertminderung" stellt übrigens der Gutachter fest und nicht die Versicherung. Und das ist unabhängig vom Alter des Fahrzeugs. Die gängige Rechtsprechung mag ja als Orientierung Eckdaten wie Alter und km gegeben haben aber das muss in jedem Einzelfall entschieden werden.
Bei dir siehts m.E. schon ganz gut aus da es sich um ein Cabrio handelt.
Rechne aber nicht mit hohen vierstelligen Beträgen.
Ich persönlich würde einfach mal den Sachbearbeiter der Versicherung anrufen und ihm freundlich und sachlich erklären, dass es sich um dein Liebhaberfahrzeug handelt und du das so nicht akzeptieren möchtest. Da lässt sich bestimmt was raushandeln denn der muss entscheiden, ob er dir lieber einen Betrag auszahlt oder ggf die Kosten für Anwalt, neuem Gutachten etc. in der Schadenregulierung hat.
Einfach mal höflich anmerken, dass du ja deiner Schadenminderungspflicht mehr als ausreichend nachgekommen bist, da du ja schon den Gutachter der Versicherung akzeptiert hast, keinen Anwalt eingeschaltet hast obwohl dier das zusteht usw.
Viel Glück dabei
Gruss aus dem Ruhrpott
Ruhrpottgrüße vom goer1848